Leipziger Maler Hartwig Ebersbach verbrennt seine Bilder
Der „alte Wilde“ wollte Sachsens Museen beschenken. Doch weil er dafür Steuern zahlen muss, wirft er seine Kunst empört ins Feuer.

Er hat es schon mal gemacht, damals in den 1960er-Jahren, mitten in der Ulbricht-Zeit. Hartwig Ebersbach, der „Wilde“ aus der (alten) Leipziger Schule, demnächst 82 Jahre alt, hatte Atelierbesuch von Kulturfunktionären. Sie drohten ihm. Sein ins Abstrakte tendierender Expressionismus, die wütenden Zweifel, der Zorn in seinen „Abwicklungen“ einer Kasperpuppe wurde durchaus richtig gedeutet als Opposition von der „sozialistischen Realismus“ und freudige Anpassung verlangenden Obrigkeit. Aggressives Farbschleudern, Kasperletheater-Figuren und Masken gehörten nicht dazu.
Dieser James Ensor der DDR-Malerei sagt, er habe „Panik gekriegt“ und dann das Bild verbrannt. In vielen seiner Gemälde entdeckt man seither eine brennende Gestalt, einen Burning Man. Ein Selbstbildnis. Nun hat er es wieder gemacht, wie MDR Kultur am Wochenende berichtete. Im 33. Jahr nach dem Mauerfall wollte Ebersbach wichtige Bilder aus seinem Schaffen an sächsische Museen verschenken, die sich deshalb schon glücklich schätzten – der Maler gehört zu den wichtigsten seiner Zunft in der (Ost)deutschen Kunstgeschichte. Hauptwerke des in Zwickau gebürtigen Leipzigers befinden sich in der Nationalgalerie Berlin, im Leipziger Museum der Bildenden Künste, in der Sammlung Ludwig in Köln.

Mehr als 30 Gemälde, die aus seinem „Nachlass zu Lebzeiten“ an öffentliche Sammlungen seiner Heimat gehen sollten, hat er kurzerhand ins Feuer geworfen. Aus Entrüstung. Weil der Fiskus verlangt, dass er Steuern zahlt für seine privaten Schenkungen. Für Ebersbach verkehrt sich der Bibelspruch „Tue Gutes…“ ins Zynische. „Tue nichts Gutes, dann wird dir auch nichts Schlechtes widerfahren…“. Sein radikaler Aktionismus – für ihn ein „Fanal“, das wirken solle – stimmt das Finanzamt natürlich nicht um. Denn was so falsch erscheint, ist Gesetzeslage, wie die Steuerbehörde bestätigt. Es komme darauf an, ob der Vermögensgegenstand aus einem Privat- oder aus dem Betriebsvermögen übergeben werde. Während der Arbeit an einem Kunstwerk könne der Künstler, die Künstlerin schließlich alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten von der Steuer absetzen. Möglich wäre es, als Einmann-Betrieb einen Kaufpreis zu machen, die Bilder zu veräußern und im zweiten Schritt auf die Zahlung zu verzichten. Welch absurder legaler Steuertrick. Ebersbach will doch ganz persönlich schenken – und fühlt sich abermals als Burning Man.