Leistungsschutzrecht: Wie lang darf ein Zitat bei Google News sein?

Zahlreiche deutsche Verlage geben der Suchmaschine Google weiterhin die Möglichkeit, ihre Erzeugnisse im Internet für die Nachrichtenplattform Google News zu nutzen. „Hunderte deutsche Verlage“ hätten ihr Einverständnis mit der Nutzung bestätigt, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Mittwoch.

Am Donnerstag tritt in Deutschland das umstrittene Leistungsschutzrecht in Kraft, das Verlagen die Möglichkeit gibt, für die kommerzielle Nutzung ihrer Erzeugnisse im Internet Gebühren zu verlangen. Dies betrifft vor allem sogenannte News-Aggregatoren wie Google News, die Artikel aus den Online-Auftritten von Zeitungen in einem eigenen Web-Auftritt zusammenstellen und präsentieren.

Der Google-Konzern hat bereits im Juni angekündigt, dass er ab dem 1. August nur noch Inhalte jener Verlage in Google News anzeigen wird, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Viele Verlage haben zunächst zugestimmt, behalten sich aber einen Widerruf vor. Zu den Verlagen, die vorläufig weiterhin bei Google News gelistet werden wollen, gehören unter anderem Axel Springer, Gruner + Jahr und Burda. Oberbeck sprach hier von einer „großen Bandbreite an Nachrichtenquellen“.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Der Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte am Dienstag mitgeteilt, dass man sich noch nicht „auf eine Form der kollektiven Wahrnehmung des neuen Leistungsschutzrechts einigen“ konnte. Ein Ausstieg aus den Google News hätte für die FAZ jedoch „erhebliche Reichweitenverluste“ bedeutet. Der Geschäftsführer der FAZ, Roland Gerschermann, betonte, mit der Abgabe der Erklärung verzichte der Verlag nicht auf eine künftige Wahrnehmung der Rechte.

Vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sind laut Gesetz einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte. Suchmaschinen können demnach auch weiterhin kurze Auszüge von Artikeln anzeigen, ohne von den Verlegern belangt zu werden. Unklar bleibt, wie lang ein solcher Ausschnitt sein darf. Im Gesetz wird keine Zeichenzahl festgelegt. Ebenso legt das Gesetz nicht im Detail fest, wie Lizenzgebühren eingeholt und verteilt werden sollen.

Der deutsche News-Aggregator Rivva kündigte an, dass in seinem Angebot künftig rund 650 Lokalzeitungen, Magazine und Blogs wegen der Rechtsunsicherheit nicht mehr angezeigt würden. Netzaktivisten und Vertreter von Internet-Unternehmen sowie Oppositionspolitiker haben das Leistungsschutzrecht scharf kritisiert. Sie sehen darin eine Einschränkung der Internet-Freiheit und befürchten, dass vor allem kleinere Anbieter verdrängt werden. Sie rechnen mit zahlreichen Gerichtsverfahren, da Details des Gesetzes noch nicht geklärt sind. (epd)