Meine Tiere: Ein Orang-Utan ist kein Stuhl

Es erstaunt mich immer wieder, mit welcher Selbstverständlichkeit viele Eltern mit ihren Kindern in einen Zoo gehen – damit ihre Kinder dort Tiere kennenlernen. Denn wir bewundern zum Beispiel Leoparden dafür, dass sie so schnell laufen können – aber halt nicht auf den paar Quadratmetern Zoo. Wir bewundern Elefanten dafür, dass sie ein komplexes Sozialverhalten zeigen und sich rührend um ihre Jungen kümmern... Bloß nicht im Zoo!, wo die Herden meist künstlich aus einander fremden Tieren zusammengestellt sind und viele Jungtiere früh zu Tode kommen.

An Vögeln wiederum bewundern wir, dass sie etwas können, wonach sich Menschen seit Urzeiten sehnen: fliegen. Also stopfen wir diese fliegenden Wesen in Käfige. Damit auch sie nicht mehr können, wovon wir vergeblich träumen?

Mitte Mai hat nun der Oberste Gerichtshof im indischen Delhi entschieden, dass Vögel nicht nur physisch in der Lage sind zu fliegen, sondern auch ein Recht dazu haben – und dass Menschen sie nicht in Käfige sperren dürfen. Von einem Grundrecht der Vögel zu fliegen sprach der Richter Manmohan Singh und gab der Tierrechtsorganisation People for Animals recht, die offenbar die Tiere eines Vogelhändlers befreit hatte, von einem untergeordneten Gericht aber verurteilt worden war, diese Vögel zurückzubringen, und dagegen in Revision ging. „Mit Vögeln zu handeln, ist eine Verletzung der Grundrechte der Vögel“, stellte Richter Singh fest.

Auf Grundrechte für Tiere ließ auch eine Nachricht aus Neuseeland hoffen, wo zur gleichen Zeit die Verfassung um die Feststellung ergänzt wurde, Tiere seien als „sentient beings“ anzusehen, also als empfindungsfähige Wesen. Das ist genau das, was Tierethiker seit Jahrzehnten sagen und was im Grunde alle Menschen schon ewig wissen: dass Tiere Schmerz und Freude, Angst und Wohlsein empfinden können, anders als ein unbelebter Gegenstand wie etwa ein Stuhl. Und darum darf der Besitzer eines Stuhls mit demselben auch alles Mögliche veranstalten, ohne dem Stuhl gegenüber in Gewissensnöte zu kommen – bei Tieren hingegen ist das anders. „Tiere sind keine Sachen“, mit diesem Wortlaut bekräftigt auch das deutsche Gesetz das Offensichtliche.

Aber was folgt nun daraus? Kann man empfindungsfähige Wesen, die nicht bloß Sachen sind, besitzen? Darf man sie in beengtem Raum (gefangen) halten – und sie, wenn es einen nach ihnen gelüstet, töten? Als ob der neuseeländische Gesetzgeber Angst vor solchen Fragen hätte, stellt er im selben Verfassungszusatz fest: „Nichts von dem hier Festgelegten untersagt es, ein Tier zu jagen oder zu töten.“ Na, dann ist ja alles wieder in Butter: der Fisch, das Kalb und das neuseeländische (gern auch in Deutschland verzehrte) Lamm.

Ob Tiere „Sachen“ oder „Personen“ sind, diese Frage beschäftigte in den vergangenen Wochen auch zwei Gerichte in New York und in Buenos Aires. In New York gingen Juristen für die beiden Schimpansen Hercules und Leo vor Gericht, die in einem Universitätslabor auf Long Island für medizinische Versuche verwendet werden. Ein erster Sieg wurde erzielt, als der Oberste Gerichtshof Manhattan den Fall der beiden nicht-menschlichen Kläger zuließ; doch im Nachhinein strich die Richterin Barbara Jaffe Worte die Formulierung, ein Habeas Corpus sei eröffnet, aus der Akte, damit nicht das Missverständnis aufkommen könne, sie habe die Schimpansen zu menschlichen Rechtssubjekten erklärt.

Ähnliches war auch im Fall der Orang-Utan-Dame Sandra geschehen, die 1986 in einem deutschen Zoo geboren und 20 Jahre in dem Zoo von Buenos Aires untergebracht worden war. Im Dezember 2014 hatte ein Gericht in Buenos Aires auf ihr Recht befunden, aus dem Zoo entlassen und in ein brasilianisches Reservat gebracht zu werden; auch wenn Sandra kein Mensch sei, habe sie doch einige derselben grundlegenden Rechte. Ob sie übersiedeln wird, steht noch nicht fest.

Noch jedenfalls geraten Gerichte ins Stolpern bei dem Versuch, der Tatsache gerecht zu werden, dass Tiere weder Sachen sind noch Menschen. Wie werden ihre Rechte künftig Platz finden in unseren Gesetzen, wird auch ihr Recht auf Freiheit, Unversehrtheit und Leben demnächst festgeschrieben? Vögel haben das Recht zu fliegen, wir Menschen haben das Recht zu träumen.