Die Open-Air-Tour 2021 von Xavier Naidoo heißt „Hin und weg“. Zwölf Termine zwischen Juni und Oktober, vorwiegend in kleineren Städten, stehen bevor. Das fränkische Hof ist als Veranstaltungsort nicht dabei. Die dortige Oberbürgermeisterin hat das Konzert schon 2020 verhindert. Dass der 50-jährige Sänger aus Mannheim Ansichten zu Corona, zur politischen Lage, zur Geschichte, Aliens und einem Deutschland unterminierenden Tunnelnetz vertritt, die sich mit Fakten nicht belegen lassen, fand sie mit einem Auftritt vor ihrer Gemeinde nicht vereinbar.
Einen Bildungsauftrag sollte man Xavier Naidoo nicht erteilen
In der Tat sind Naidoos Meinungsäußerungen befremdlich. In der Psychopathologie spricht man bei Gedanken, die der objektiven Sachlage widersprechen, von „überwertigen Ideen“, sollten sie sich nicht korrigieren lassen von „Wahnideen“. Einen öffentlichen Bildungsauftrag sollte man Herrn Naidoo lieber nicht erteilen. Er ist aber Künstler. Und deswegen konnte 2020 ein weiteres Verbotsbegehren aus Regensburg auch nicht durchgesetzt werden. Denn anders als in Hof wird er dort auf privatem Gelände auftreten.
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Auch die Rostocker Bürgerschaft (das dortige Stadtparlament) befasste sich bereits im Juni 2020 mit einem Antrag auf Verbot des Naidoo-Konzertes im August 2021. Damals konnte die rot-grüne Initiative keine Mehrheit finden, aber jetzt hat sie sich doch noch gegen den Auftritt eines Mannes ausgesprochen, der den Reichsbürgern nahestehe und rassistische Ressentiments schüre. Zumal in der Stadthalle! Die Rostocker Stadtverwaltung indessen verweist auf den Gleichheitsgrundsatz bei der Vermietung öffentlicher Einrichtungen.
Ich verweise auf Artikel 5 des Grundgesetzes: auf die Kunstfreiheit. So politisch unsympathisch ein Künstler sein mag, solange seine Inhalte nicht rechtswidrig sind, ist sein Auftritt zu gewähren, ja zu schützen. Und sind die Inhalte rechtswidrig, ist es eine Sache für die Polizei. Der Rostocker Oberbürgermeister kann jetzt Widerspruch gegen die Entscheidung der Bürgerschaft einlegen. Tut er das nicht, macht er sich womöglich selbst juristisch angreifbar.