Berlin-Es ist nicht einfach, den Überblick zu bewahren, wer was für wen im Kulturbereich gerade fordert oder bewirkt. Klar aber ist, dass die finanziellen Hilfsmaßnahmen des Bundes für Freischaffende und Betriebe, die ihr Geld mit Publikumsveranstaltungen verdienen, nicht ausreichen. Einzig in Baden-Württemberg ist derzeit auch Künstlern erlaubt, aus dem Topf für „fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand“ ein monatliches Unternehmergehalt in Höhe von 1.180 Euro für sich zu beantragen. Anderswo muss buchstäblich hungern, wer nichts von den temporär verfügbaren Landessoforthilfen abbekommen hat. Und wie sich ganze Spielstätten mit maximal 15.000 Euro Zuschuss in den Herbst retten sollen, steht in den Sternen.

Bündnis 90/Die Grünen fordert daher einen Rettungsfonds nur für die Kultur, die Linke variiert die Sache als notwendigen „Schutzschirm für die freie Kulturszene“, der Kulturrat verzweifelt an der Unterschiedlichkeit der Maßnahmen in den einzelnen Ländern und in einer Initiative Kulturschaffender in Deutschland fordern (Stand Montagmittag) bereits über 5700 betroffene Personen (vom Bariton bis zum Schaubäcker) die Bundesregierung dazu auf, ein einheitliches Hilfsprogramm aufzusetzen, das 1180 Euro für die Lebenshaltung von Kulturschaffenden enthält.
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Dass auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters inzwischen zugibt, die bestehenden Hilfsmaßnahmen müssten „gegebenenfalls nachjustiert“ werden und sie am Mittwoch beim Kulturauschuss des Bundestags zu Gast sein wird, stellt konkrete und schnelle Nachbesserung in Aussicht. Dies wollte aber nun offenbar der bayerische Ministerpräsident Markus Söder nicht abwarten. Möglicherweise hat ihn auch das Adjektiv „einheitlich“ aufgescheucht. In seiner Regierungserklärung zur Corona-Lage vom Montag kündigte er an, den rund 30.000 bayerischen Künstlern, die in der Künstlersozialkasse organisiert seien und die derzeit „durch jedes Raster“ fielen, monatlich je 1000 Euro auszuzahlen.
Ist das eine Absage an die 1180 Euro, die ja möglicherweise alsbald aus Bundeshilfen fließen könnten? Dürfen bayerische Tänzer da nicht zugreifen? Soll es zusätzlich sein? Und was ist mit jenen, die nicht in der KSK sind, weil sie beispielsweise vor allem im Ausland auftreten, wohin sie jetzt nicht resen dürfen? So erfreulich politische Tatkraft in dieser Frage jetzt ist – föderales Strebertum erschein im Augenblick nicht wirklich als Lösung, sonern eher als weiteres Problem.