Es war mit Lars Haider vom Hamburger Abendblatt ausgerechnet der Chefredakteur einer Zeitung, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine wachsende Bedeutung verhieß. Zu dem Symposium in Hamburg eingeladen hatte am Mittwoch die Historische Kommission der ARD. Insofern lag es nahe, zunächst daran zu erinnern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk 1945 per Militärdekret gegründet wurde: mit dem Ziel der „Re-Edukation und Re-Demokratisierung der Gesellschaft“.
Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht seither die im Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit vor Angriffen geschützt. Die Urteile haben den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen präzisiert und damit neu legitimiert – zuletzt, als es um den zu hohen Einfluss der Parteipolitik in den Gremien des ZDF ging. Unverändert geblieben ist die von privatwirtschaftlichen Regeln unabhängige Finanzierung und Struktur von ARD und ZDF. Dasselbe gilt für ihre Aufgabe, zur Meinungsbildung, Wertevermittlung und gesellschaftlichen Integration beizutragen.
Die Existenz der Zeitungen und Magazine sei nicht in Stein gemeißelt, sagte Haider. In der Vergangenheit seien sie es gewesen, die die großen Skandale aufgedeckt haben, weniger ARD und ZDF. Er fragte: „Was, wenn das wegbricht?“. Umso wichtiger sei, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk um die Qualität der Berichterstattung kümmere und seine Wächterfunktion ausübe. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss Gralshüter journalistischer Qualität sein“, sagte Haider. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor nickte dazu eifrig. Er dachte wohl an die von ihm maßgeblich forcierte gemeinsame Rechercheeinheit investigativer Journalisten von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung.
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Doch erreichen ARD und ZDF überhaupt noch all jene, die sie erreichen sollten und von deren Gebühren sie leben? Sie haben kein Legitimationsproblem, sondern ein gesellschaftliches Akzeptanzproblem, sagte die Erlanger Professorin Johanna Haberer.
Da wäre etwa die junge Generation. Drei ihrer Vertreter schilderten ihr Informationsverhalten: Öffentlich-rechtliches Fernsehen schauten sie nicht, sagten sie. Wohl aber nutzten sie die Tagesschau-App oder, wenn sie Interessantes via Twitter, Whatsapp oder Facebook empfohlen bekommen, die Mediatheken von ARD und ZDF. Lineares Fernsehen zu einem von den Sendern vorgegeben Zeitpunkt sei also out. Öffentlich-rechtliches Programm muss es deshalb nicht zwangsläufig auch sein.