Rückzug der Hohenzollern beim Verwaltungsgericht eingegangen
Der angekündigte juristische Rückzug der Hohenzollern in zwei Verfahren gegen die öffentliche Hand ist beim Verwaltungsgericht Potsdam eingegangen. Der Kläge...

Potsdam-Der angekündigte juristische Rückzug der Hohenzollern in zwei Verfahren gegen die öffentliche Hand ist beim Verwaltungsgericht Potsdam eingegangen. Der Kläger habe jeweils den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts vom Dienstag. Hohenzollern-Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte entsprechende Schritte in der vergangenen Woche angekündigt.
Die Erklärungen würden nun dem beklagten Finanzministerium Brandenburgs zugeleitet, hieß es. Sofern auch von dort Erledigungserklärungen zu beiden Verfahren vorlägen, würden die Verfahren eingestellt.
Der Bund sowie die Länder Brandenburg und Berlin verhandeln mit den Hohenzollern seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen. Nach dem Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System „erheblichen Vorschub geleistet hat“. In dieser Frage ist die Rolle des Urgroßvaters Wilhelm Kronprinz von Preußen (1882-1951) entscheidend.
Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg den seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wie das Schloss Rheinsberg, das Krongut Bornstedt und etliche Villen in Potsdam wieder aufgenommen hat. Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen hatten die Hohenzollern geklagt. Es ging um 1,2 Millionen Euro. In der zweiten Klage ging es unter anderem um Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Cecilienhof in Potsdam. Auch in diesem Fall hatte das Land eine Entschädigung mit derselben Begründung abgelehnt.