Kodex gegen Machtmissbrauch: Die Verhaltensregeln des Bühnenvereins, Auftakt
Helfen neue Regeln gegen Machtmissbrauch und Diskriminierung an deutschen Theatern? Nicht allein, aber man kann die Unterzeichnenden beim Wort nehmen.

Ein Stimmungswandel ist längst im Gange, die Werte eines Miteinanders im künstlerischen Umfeld werden endlich reflektiert und auch neu justiert. Der Bühnenverein hat mit einem Kodex den Versuch unternommen, den Stand der Diskussion abzubilden.
Aber hat das überhaupt einen praktischen Sinn? Zumal der Verband es im letzten Satz ausdrücklich seinen Mitgliedern überlässt, „die in ihrer eigenen Institution geeigneten Instrumente zur Realisierung [des Kodex] zu entwickeln“. Sind nicht diese Instrumente – all die Kontrollgremien wie Ensemble- und Betriebsräte, Diskriminierungs- und Frauenbeauftragten, Mediations- und Coachingangebote – bisher an der Allmacht des Intendantenpostens gescheitert?
Die Machtstrukturen an den deutschen Bühnen schaffen im Namen der künstlerischen Freiheit Abhängigkeiten, die faktisch an den Feudalismus erinnern. Solange die Debatte darüber läuft, wie diese Strukturen zu verbessern sein könnten, und bevor sich am Ende vielleicht herausstellt, dass man auch in demokratischen Organisationen mit flachen Hierarchien Machtmissbrauch und Diskriminierung ausgesetzt sein kann, sollte man versuchen, sich unabhängig von diesen kritikwürdigen Gegebenheiten zu behelfen. Warum nicht auch mit diesem Kodex?
Die dort aufgelisteten Verhaltensregeln sollen an dieser Stelle in einer kleinen Serie einzeln betrachtet, auf ihren Sitz im kulturbetrieblichen und künstlerischen Alltag überprüft und ausgelegt werden. Vielleicht taugt dieser Kodex immerhin als Munition für den Konfliktfall? Zumindest verbal kann man die im Bühnenverein organisierten Theater-, Orchester- und Festivalleiter sowie Gesellschafter und Träger daran erinnern, wozu sie sich mit der Verabredung verpflichtet haben, und sie beim Wort nehmen.
In der aktuellen Fassung vom Oktober listet der Kodex sieben solcher Paragrafen auf und verlangt den Unterzeichnenden einiges ab, was sich schwer in Gesetzbücher schreiben lässt: zum Beispiel Unvoreingenommenheit, Selbstreflexions- und Kommunikationsfähigkeit sowie Empathie und Courage. Gleich die erste Regel zielt auf den vermeintlichen Widerspruch zwischen Handlungsschranken und künstlerischer Freiheit: „Ich verhalte mich anderen gegenüber rechtskonform und respektvoll. Das gilt auch für den künstlerischen Arbeitsprozess.“ Dazu dann mehr im nächsten Teil.