Rolle weg wegen homophoben Posts: Kein Schadenersatz

Die 26-jährige Schauspielerin wollte Schadenersatz erstreiten. Das Gericht widersprach der Klägerin, die sich wegen ihres Glaubens abgesetzt wähnte.

Das Curve Theatre in Leicester
Das Curve Theatre in LeicesterWikipedia CC-BY-SA-3.0/NotFromUtrecht

London (dpa) - Wegen eines anti-homosexuellen Postings in sozialen Medien hat eine Schauspielerin in Großbritannien ihre Rolle in einem Musical verloren. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch eine Klage der 26-Jährigen über 128.000 Pfund (knapp 150.000 Euro) Schadenersatz gegen das Curve Theatre in Leicester ab. Die Darstellerin sollte in „Die Farbe Lila“ nach dem gleichnamigen Roman von Alice Walker die Hauptrolle Celie spielen, die in manchen Darstellungen als lesbisch beschrieben wird. Als aber 2019 ein älterer Facebook-Beitrag der Schauspielerin bekannt wurde, ersetzte das Theater sie. Der Schritt wurde auch vom männlichen Hauptdarsteller begrüßt.

Eine fromme Christin

Ihre Entlassung sei nicht auf Grundlage ihres christlichen Glaubens erfolgt, urteilte das Arbeitsgericht in London nun. Vielmehr habe das Theater aufgrund negativer Reaktionen um seinen Ruf und den Erfolg des Stücks gefürchtet. Die Schauspielerin ist fromme Christin. Bei Facebook hatte sie 2014 geschrieben: „Ich glaube nicht daran, dass man als Homosexueller geboren werden kann und dass Homosexualität richtig ist; obwohl die Gesetze dieses Landes es legal gemacht haben, macht es das nicht richtig.“

Ihrem Agenten hatte sie gesagt, dass sie keine homosexuelle Rolle spielen würde. Das Gericht betonte aber: „Sie hat an einer ähnlichen Produktion teilgenommen, sie hatte das Drehbuch. Im Wissen, dass eine lesbische Beziehung zumindest eine Interpretation der Rolle ist, hätte sie eher überlegen müssen, ob für sie eine rote Linie überquert wurde.“ Das Theater zeigte sich erleichtert. „Wir freuen uns jetzt darauf, eine Linie unter dieses schmerzhafte Kapitel zu ziehen und unsere Energie darauf zu konzentrieren, wie wir unser Theater nach der Pandemie wieder aufbauen“, hieß es in einer Mitteilung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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