Urheberrechtsverletzung von Musikerin: 7 600 Euro für einen Lokalzeitungstext

Vor zwei Wochen erhielt die Liedermacherin und Chansonsängerin Scarlett O’ Post von einem Anwalt, deren Inhalt sich ihr nicht sofort erschloss. Sie sah sich mit einer Forderung konfrontiert, in deren Konsequenz eine hohe Geldsumme aufgerufen wurde: 1900 Euro jährlich für die unberechtigte Nutzung eines Textes, dazu 869 Euro Anwaltskosten. Das wären für die Nutzung von 2009 bis 2012 immerhin 8 469 Euro. Ihr drohe eine Klage, falls sie nicht zahle.

Was ist passiert? Die Sängerin hatte auf ihrer Website die Kritik eines Journalisten veröffentlicht, die dieser Ende 2008 nach einem Konzert in dem Lokalblatt von Stuhr-Weiher Zeitung veröffentlicht hat. Es muss eine freundliche Kritik gewesen sein, aber das können wir nicht mehr überprüfen, weil Scarlett O’ den Text und alle anderen Pressestimmen sicherheitshalber von ihrer Website entfernt hat. Denn darum geht es – dass sie durch „die Veröffentlichung das Urheberrecht des Mandanten“ verletze, dass dem Mandanten „ein Schadens- und Unterlassungs- sowie ein Auskunftsanspruch“ zustünde. So schreibt der Anwalt. Die Sängerin führt nun aus, dass der Autor mit ihr nach dem Konzert in Kontakt getreten sei, dass sie ihm die Veröffentlichung auf ihrer Website angekündigt und er sich einverstanden gezeigt habe. Auch sei der Name des Autors und der Zeitung ordentlich ausgewiesen. Hätte sie dessen Ansinnen vorher gekannt, sie hätte ihm vermutlich ohne zu zögern Hausverbot erteilt.

So aber nahm sie die positive Kritik bei sich auf. Indessen ist ihr klar, dass rechtlich unbedenklich lediglich Zitate aus Rezensionen weiterverwendet werden dürfen. FAZ und Süddeutsche sind auch schon gegen Veröffentlichungen vorgegangen, allerdings in anderen Dimensionen. 350 Euro für drei Jahre Nutzung von insgesamt drei Artikeln auf einer Homepage verlangte etwa die SZ von einem Bariton und verweist auf ihre Rechte an den Texten.

Andere Anwälte entwickelten derweil aus dieser rechtlichen Grauzone ein unappetitliches Geschäftsmodell. Wobei auch die Argumente, mit denen die Sängerin die Weiterverbreitung des Textes erklärt, ihre eigene Plausibilität haben. Scarlett O’ schreibt: „Da kommt jemand, der keinen Eintritt zahlt, obwohl ich ihn nicht eingeladen habe, in mein Konzert, schreibt über meine Arbeit, veröffentlicht das, verdient mit meiner Arbeit Geld und zwar, ohne dass ich das Geschriebene vor der Veröffentlichung zu Gesicht bekomme. Dieses Stück Schreiberei verschwindet nach der bezahlten Veröffentlichung in der Tagespresse in der Versenkung, interessiert niemanden mehr, sofern es überhaupt jemanden erreicht hat. Ich mache für diesen ,Jemand‘ … auf meiner Webseite Werbung, indem ich seine Arbeit vorstelle und seinen Namen nenne und werde dafür bestraft. Ich soll für etwas bezahlen, das ohne meine Arbeit gar nicht existieren würde. Das ist ja wohl verkehrte Welt.“ Zudem sei der Artikel zu weiten Teilen eine Inhaltsangabe ihres Programms, sie habe quasi das Gerüst für den Artikel geliefert.

Scarlett O’ hat den Zahlungstermin verstreichen lassen. Ob ein Gericht eine Klage überhaupt annehmen wird, steht nicht fest. Der Vorsatz des Abkassierens ist zu offensichtlich. Aber wer weiß? Erinnert sei an den Geschäftsmann, der sich die Rechte an bestimmten Landkarten sicherte und dann kleine Hotels und Pensionen abzockte, die in vollständiger Ahnungslosigkeit Teile der Karte als Wegweiser für ihre Gäste auf ihre Webseite stellten – die Hotels mussten zahlen.

Wir bewegen uns hier in einem Raum voller Rechtsunsicherheit. Ob der Anwalt klagt oder nur droht, ist nicht auszumachen, sein Vergleichsangebot beläuft sich auf 600 Euro zuzüglich Anwaltskosten, den Streitwert beziffert er auf 16000 Euro. Hoffentlich quält den Anwalt und den Journalisten, der dafür die Vollmacht gab, wenigstens die grob amoralische Seite ihres Tuns.