Johnny Depp, 57, hat nach der gescheiterten Verleumdungsklage gegen die Boulevardzeitung The Sun erneut eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen: Der Schauspieler wollte abermals eine Neuauflage des Verfahrens erreichen, das seiner Meinung nach einseitig verlaufen war. Das aber lehnte das oberste britische Berufungsgericht in London jetzt ab. Das Urteil in dem Verleumdungsprozess sei „umfassend und fair“ gewesen und der Richter in dem Verfahren habe sein Urteil „umfassend begründet“ – es seien mithin „keine Rechtsfehler“ zu erkennen.
Depp hat auch in den USA eine Verleumdungsklage eingereicht
In dem Verleumdungsverfahren ging es um einen Artikel in der Sun aus dem Jahr 2018, in dem Chefredakteur Dan Wootton Depp als „Ehefrauen-Schläger“ bezeichnet hatte. Der Artikel sei „im Wesentlichen wahr“, befand seinerzeit Richter Andrew Nicol vom Londoner High Court in seiner online veröffentlichten Urteilsverkündung. Dem Urteil nach darf also weiterhin behauptet werden, Depp habe seine Ex-Frau Amber Heard, 34, körperlich misshandelt und sei ein „wife beater“.
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Depp wurde angewiesen, für die Gerichtskosten der Boulevardzeitung in Höhe von umgerechnet 705.000 Euro aufzukommen. Nach dem Urteil verlor er seine Rolle als Grindelwald in der Filmreihe „Phantastische Tierwesen“. Der aus Filmen wie „Der Fluch der Karibik“ und „Edward mit den Scherenhänden“ bekannte Schauspieler bestreitet die Vorwürfe und hat auch in den USA eine Verleumdungsklage eingereicht. Er klagt dort aber direkt gegen Heard.
Die Schauspielerin hatte 2018 in der „Washington Post“ über ihre Gewalterfahrungen berichtet: „Ich spürte den machtvollen Zorn unserer Kultur gegen all jene Frauen, die den Mund aufmachen … Ich hatte die seltene Gelegenheit, in Echtzeit zu sehen, wie die Institutionen solche Männer schützen, denen Missbrauch vorgeworfen wird … In den letzten Jahren hat uns die MeToo-Bewegung gezeigt, wie diese Macht funktioniert, nicht nur in Hollywood.“