Leitartikel zum Erpressungs-Dilemma : Lösegeld im Businessplan
Die Bundesrepublik hat jüngst wieder einmal ein Beispiel ihrer unerschütterlichen Schwäche gegeben. Sie hat einen jungen, von islamistischen Terroristen in Syrien verschleppten Deutschen gegen ein Lösegeld in unbekannter Höhe freigekauft und damit – wie in- und ausländische Kritiker sofort beklagten – einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung der Terroristen geleistet. Dass das Lösegeld aus Geiselnahmen längst einen festen Platz in den Businessplänen diverser – nicht nur islamistischer – Terrorgruppen hat, lässt sich ebenso wenig bestreiten wie die Konsequenz, dass jeder Freikauf einer Geisel die Wahrscheinlichkeit weiterer Geiselnahmen signifikant erhöht. Mit jedem Freikauf macht sich die Bundesrepublik – ebenso wie andere europäische Staaten wie Frankreich, Italien oder Spanien – unabsichtlich, aber unvermeidlich zur Komplizin des Terrors.
Das könnte den USA und Großbritannien nicht passieren. Sie lehnen jedes Gespräch mit den Geiselnehmern ihrer Staatsangehörigen ab, Verhandlungen über Lösegeld oder politische Forderungen kommen für sie nicht in Betracht. Sie versichern, „nicht erpressbar“ zu sein, das sei die Conditio sine qua non, also die Grundbedingung für einen erfolgreichen Kampf gegen den Terror. In diesem Kampf sei Kompromisslosigkeit die wichtigste Waffe, der Tod eines Staatsbürgers im Zweifelsfalle hinzunehmen.
Entsprechend hat das von islamistischen Terroristen weltweit verbreitete Video, das die Enthauptung des US-Journalisten James Foley zeigen soll, in den Vereinigten Staaten zwar Wut und Entsetzen ausgelöst, aber keine Debatte, ob die Regierung berechtigt war, den Mann seinem Schicksal zu überlassen. Doch übersehen die Befürworter dieser Haltung – auch in Deutschland haben sie Zulauf – eine Kleinigkeit. Das brutale Video von der Enthauptung Foleys ist für die Terroristen wertvoller als es die 100 Millionen Dollar Lösegeld gewesen wären, die die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeblich für Foley verlangte. Europäer und US-Amerikaner erkennen darin nur eiskalten Blutrausch, aber an sie ist die Botschaft des Videos auch nicht gerichtet. Ihre Zielgruppe sind im Irak diskriminierte Sunniten ebenso wie radikalisierte muslimische junge Männer in Tschetschenien, Syrien oder Großbritannien. Die Botschaft lautet: James Foley, dessen Blut wir vergossen haben, war ein Vertreter, ein Agent der USA; indem wir ihm das Haupt abschlugen, haben wir sein Land ins Herz getroffen.
Bewiesene Verwundbarkeit
Mit Geld lassen sich Waffen kaufen, mit Worten und Bildern Menschen. Das Video zeigt nicht nur ein Verbrechen, vielmehr beweist es die Verwundbarkeit des übermächtig erscheinenden Feindes. Es wird – für diese Voraussage braucht es keinen Propheten – dem IS genügend Nachwuchs bescheren, um die Verluste durch die US-Luftangriffe auszugleichen. Wenn die US-Regierung die Verweigerung der Lösegeldverhandlungen also als Beitrag zur Terrorismus-Bekämpfung verstanden haben sollte, ist sie – nicht nur in diesem Fall dramatisch – gescheitert.
Die Frage, ob der Staat im Fall terroristischer Geiselnahmen zum Schutz seiner Bürger berechtigt oder sogar verpflichtet ist, Lösegeld zu zahlen, oder berechtigt oder sogar verpflichtet ist, jede Zahlung zu verweigern, ist ein Dilemma, dem keine betroffene Regierung entkommt. Lapidar hat das Bundesverfassungsgericht 1977 begründet, warum die Regierung im Fall des entführten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer nicht verpflichtet war, sich der Forderung der RAF-Terroristen zu beugen, elf inhaftierte Komplizen freizulassen: „Das Grundgesetz begründet eine Schutzpflicht nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesamtheit aller Bürger. Eine wirksame Wahrnehmung dieser Pflicht setzt voraus, dass die zuständigen staatlichen Organe in der Lage sind, auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles angemessen zu reagieren; schon dies schließt eine Festlegung auf ein bestimmtes Mittel aus. Darüber hinaus kann eine solche Festlegung insbesondere deshalb nicht von Verfassungs wegen erfolgen, weil dann die Reaktion des Staates für Terroristen von vornherein kalkulierbar würde. Damit würde dem Staat der effektive Schutz seiner Bürger unmöglich gemacht.“
Das heißt: Die Verpflichtung des Staates, das Leben der Bürger so umfassend wie möglich zu schützen, setzt seine Freiheit voraus, es im Einzelfall zu opfern oder gegen Bezahlung in Sicherheit zu bringen. Wie eine Regierung von dieser Freiheit Gebrauch macht – still und diskret wie die Bundesregierung im Fall des jungen Brandenburgers oder schroff und unüberhörbar wie die US-Regierung im Fall Foleys – bleibt ihr überlassen.