Leitartikel zur Debatte über Sterbehilfe in Deutschland: Der Staat und das Sterben

Berlin - Diese Haltung war in der Zeit der schwarz-gelben Koalition gegen die Union nicht durchsetzbar. Und heute, während eine große Koalition regiert, sind die Befürworter dieser Position endgültig in der Minderheit. Eine Mehrheit haben aller Voraussicht diejenigen, die den Menschen vorschreiben wollen, wie viel Leid und Kontrollverlust sie zu ertragen haben.

Wie konnte es zu der Entwicklung kommen, die so gar nichts mit den Ergebnissen von Umfragen zu tun hat? Fragt man Abgeordnete des Bundestags, dann hört man eines immer wieder: Eigentlich wäre es sinnvoll, gar nichts zu tun. Schließlich gebe es Bereiche des Lebens, in denen der Staat nichts zu suchen habe. Außerdem verursache jedes strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe unübersehbare Kollateralschäden.

Doch man sei unter Zugzwang gekommen. Und hier wird immer wieder ein Name genannt: Hermann Gröhe. Der Gesundheitsminister hatte Anfang 2014 die politische Debatte über die Sterbehilfe erneut eröffnet, als er unter anderem auf einen Beitrag des früheren MDR-Intendanten Udo Reiter reagierte. Reiter, der inzwischen Suizid begangen hat, sprach sich unter der Überschrift „Mein Tod gehört mir“ für ein selbstbestimmtes Sterben aus. Gröhe setzte die Keule des Strafrechtes dagegen, um Sterbehilfe-Organisationen die Existenzgrundlage zu entziehen.

Mehrheit der Deutschen will legale Sterbehilfe

Gröhe versicherte zwar, er spreche als einfacher Abgeordneter. Doch das Wort eines Ministers hat Gewicht. Fortan war das Nichtstun keine Alternative mehr, denn es geht um das Organisieren von Mehrheiten. Nun konkurrieren vier Gruppenanträge. Drei Gruppen wollen das Strafrecht in einem unterschiedlichen Ausmaß verschärfen, nur die Gruppe um die Abgeordneten Karl Lauterbach und Peter Hintze verzichtet bewusst auf derartige Eingriffe und will vielmehr den Ärzten die Suizidbeihilfe ausdrücklich erlauben.

Lediglich dieser Antrag entspricht dem mehrheitlichen Willen der Bürger, doch er hat im populistischen Überbietungswettbewerb der Verbote leider keine Chance. In Umfragen sagt regelmäßig eine Mehrheit der Deutschen, dass sie sich eine legale Form der Sterbehilfe wünschen. Sie wollen nicht, dass der Staat mit neuen Verboten in den sensiblen Bereich zwischen Leben und Tod eingreift. Viele sagen auch, allein die Möglichkeit, dass es das Mittel der Sterbehilfe als letzten Ausweg gibt, mache es deutlich leichter, Schmerzen auszuhalten und am Ende auf den Suizid zu verzichten. Lauterbach und Hintze geben Ärzten und Patienten die Freiheit darüber, gemeinsam den besten Weg für ein selbstbestimmtes Lebensende zu finden.

Dazu ist eine Gesetzesänderung nötig. Denn obwohl die Suizidbeihilfe bislang in Deutschland straflos ist, untersagt das ärztliche Standesrecht in 10 der 17 Kammerbezirke die Beihilfe zur Selbsttötung. Ärzte laufen Gefahr, ihre Approbation zu verlieren, wenn sie einem ihrer Patienten helfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Standesrecht dazu genutzt wird, Rechte einzuschränken, die die Ärzte als Staatsbürger selbstverständlich genießen.

Der Patientenwille sollte respektiert werden

Wie gefährlich hingegen Eingriffe in das Strafrecht sind, zeigt der Antrag der Gruppe um Eva Högl und Harald Terpe. Sie wollen alle Formen von Sterbehilfeorganisationen verbieten, also auch Vereine, denen es nicht ums Geldverdienen geht. Dafür nutzen sie den Begriff „geschäftsmäßig“, der eine auf Wiederholung angelegte Tätigkeit beschreiben soll. Aber was ist mit dem Onkologen, für den es konsequent ist, seinen Tumorpatienten im Zweifel auch beim Freitod zu helfen? Für ihn gehört diese Hilfe zum Selbstverständnis des Berufs. Damit ist die Beihilfe schon beim ersten Fall auf eine Wiederholung angelegt.

Der Arzt macht sich also von Anfang an strafbar, sollte dieser Gruppen-Antrag eine Mehrheit finden. Karl Lauterbach, selbst Mediziner, dürfte recht haben mit der Prognose, dass dann kein Arzt mehr zur Suizid-Beihilfe bereit sein wird. Gegen den Gesetzentwurf spricht auch die Resolution von 140 führenden Strafrechtsexperten, die überzeugend darlegen, dass eine Strafbarkeit zu einem Systembruch mit ungeahnten Auswirkungen führt.

Die Palliativmedizin kann heute vieles, aber sie kann nicht jedem Patienten helfen. Mancher möchte sich auch gar nicht mehr helfen lassen. Das muss respektiert werden. Wer als Patient weiß, dass er sich vertrauensvoll an seinen Arzt wenden kann, ohne ihn damit im Zweifel ins Gefängnis zu bringen, der braucht keine dubiosen Sterbehilfe-Organisationen. Das Strafrecht hilft dabei nicht weiter.