Chaos um Corona-Kontakte: Berlins Schüler werden nicht in Quarantäne geschickt
Gesundheitsämter verschicken bei Corona-Kontakten keine Quarantäne-Anordnungen mehr an Schulkinder. Die Quarantäne-Regeln gelten laut Senat trotzdem.

Berlins Amtsärzte haben neue Quarantäne-Regeln für Kinder in Schulen und Kitas festgelegt. Demnach gilt: Für Kinder und Schüler, die in Kitas oder Schulen Kontakt mit einer coronainfizierten Person hatten, wird keine Quarantäne-Anordnung mehr verschickt. Das haben die Amtsärzte aller zwölf Bezirke beschlossen. Die neue Regelung gilt seit vergangenen Mittwoch. Der Tagesspiegel berichtete dazu: „Schüler und Kita-Kinder, die Kontakt mit einer infizierten Person hatten, müssen nicht mehr in Quarantäne.“ Laura Hofmann, Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung, sagte der Berliner Zeitung am Samstag hingegen, die Quarantäneregelungen würden durchaus auch weiterhin gelten. Für Hunderttausende Berliner Eltern könnte das neuerliche Corona-Chaos unterdessen zu massiven Problemen mit dem Arbeitgeber führen.
In einem Schreiben, das von allen Berliner Amtsärzten unterzeichnet ist und das der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es weiterhin: „Eine ungezielte pauschale Quarantäne für Kontaktpersonen ist epidemiologisch nicht mehr sinnvoll“. Zudem führt „die zunehmende Arbeitsverdichtung durch stark steigende Fallzahlen zu einem solchen Bearbeitungsstau, dass wir aktuell nicht rechtzeitig intervenieren können“. Und weiter: „Bei einer endemischen Verbreitung des Erregers ist ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung dem Erreger unwissentlich ausgesetzt. Dieser Anteil ist angesichts aktueller Inzidenz (die aufgrund vieler Ursachen falsch niedrig ist) plus der Dunkelziffer so hoch, dass auch eine Unterbrechung von Infektionsketten bei optimalen Bearbeitungsvoraussetzungen bevölkerungsmedizinisch keinen Unterschied, allenfalls einen zu vernachlässigenden Unterschied ausmacht.“
Ein Kontaktnachverfolgung sei aktuell also nur dort sinnvoll, „wo vulnerable Personen auf eine schnelle Ermittlung angewiesen sind, prioritär in den Gesundheitsämtern tätig zu werden“. Die Ärzte weiter: „Für die Allgemeinbevölkerung ist kein relevanter Nachteil durch dieses Vorgehen zu erwarten, wenngleich das mittelfristige Ziel sein sollte, alle Fälle herkömmlich zu ermitteln.“
Ohne Quarantäne-Anordnung drohen Eltern Probleme mit dem Arbeitgeber
Laura Hofmann, Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung, sagte der Berliner Zeitung am Samstag dazu, das Robert Koch-Institut habe seine Empfehlungen zur Kontaktnachverfolgung angepasst und rate nun zur stärkeren Priorisierung. Hofmann: „Die Gesundheitsverwaltung steht mit den Berliner Gesundheitsämtern in einem engen Austausch, um das situationsangemessene Vorgehen abzustimmen. In der aktuellen Lage konzentrieren sich die Gesundheitsämter in ihren Ermittlungen auf die infizierten Personen, die mit vulnerablen Gruppen Kontakt haben, vorrangig also im medizinisch-pflegerischen Bereich tätig sind.“
Auf der Internetseite der Senatsverwaltung heißt es mit Stand 21. Januar weiterhin: „Grundsätzlich besteht für enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten sowie für Covid-19-Erkrankte die Pflicht, sich für 10 Tage in Quarantäne bzw. Isolation zu begeben. Sofern Kitakinder und Schüler:innen als enge Kontaktpersonen quarantänepflichtig sind, können sie die Quarantäne bereits nach fünf Tagen beenden, wenn sie symptomfrei sind und einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen können.“ Und weiter: „Diejenigen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson identifiziert worden sind, bekommen über ihre Schule eine Quarantänebescheinigung ihres zuständigen Gesundheitsamtes.“
Quarantänebescheid zur Vorlage beim Arbeitgeber nötig
Diese Quarantänebescheinigung ist vor allem für Eltern wichtig, die aufgrund der Quarantäne ihres Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern bis zwölf Jahren muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetzes unter gewissen Voraussetzungen zwar weiterhin Geld zahlen (67 Prozent des Gehalts/Lohns oder höchstens 2016 Euro monatlich). Doch dafür muss nach derzeitigem Recht ein Quarantänebescheid für das Kind vom Gesundheitsamt vorliegen.
Den gibt es nach übereinstimmenden Aussagen von Berlins Amtsärzten sowie der Senatsgesundheitsverwaltung nun aber nicht mehr. Eltern sollen ihr Kind dem Vernehmen nach eigenverantwortlich und gemäß den geltenden Quarantäne-Regeln zuhause lassen, wenn es engen Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte. Ob Eltern ohne offizielle Quarantäne-Anordnung trotzdem Lohnfortzahlung bekommen, ob sie sich Urlaub nehmen oder freistellen lassen müssen, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht geklärt.
