Berlin-Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies Anträge zweier Schüler auf Verschiebung der Prüfungen zurück und bestätigte damit Entscheidungen der Vorinstanz, wie es am Mittwoch mitteilte (OVG 3 S 30/20, OVG 3 S 31/20).

Die Schüler hatten geltend gemacht, ihnen sei es in der Corona-Pandemie aufgrund ihrer familiären Situation nicht möglich gewesen, sich zu Hause ordnungsgemäß auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Diese Benachteiligung verstoße gegen das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit. Deshalb müsse ihnen erlaubt werden, die Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen.
Dem folgte das Gericht in seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung nicht. Zwar könnten unterschiedliche Lernbedingungen aufgrund sozialer oder familiärer Umstände pandemiebedingt weiter verschärft werden. Eine individuelle Vorbereitungszeit, die jeweils die konkrete Lebenssituation eines Schülers in den Blick nehme, lasse sich indes durch die Prüfungsbehörden nicht verlässlich ermitteln.
Meistgelesene Artikel
Individuelle Umstände dürften ohne gesetzliche Grundlage im Prüfungsrecht ohnehin nicht berücksichtigt werden, wenn sie der Prüfungsbehörde nicht zuzurechnen seien, so das Gericht. Bei der Angleichung unterschiedlicher Bildungschancen seien vielmehr das Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber oder der Senat gefragt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Abiturprüfungen 2020 sind umstritten. Der Landesschülerausschuss machte wochenlang Front und forderte ein Abitur ohne Abschlusstests.
Die Schüler hatten geltend gemacht, ihnen sei es in der Corona-Pandemie aufgrund ihrer familiären Situation nicht möglich gewesen, sich zu Hause ordnungsgemäß auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Diese Benachteiligung verstoße gegen das prüfungsrechtliche Gebot der Chancengleichheit. Deshalb müsse ihnen erlaubt werden, die Prüfungen zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen.
Dem folgte das Gericht in seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung nicht. Zwar könnten unterschiedliche Lernbedingungen aufgrund sozialer oder familiärer Umstände pandemiebedingt weiter verschärft werden. Eine individuelle Vorbereitungszeit, die jeweils die konkrete Lebenssituation eines Schülers in den Blick nehme, lasse sich indes durch die Prüfungsbehörden nicht verlässlich ermitteln.
Individuelle Umstände dürften ohne gesetzliche Grundlage im Prüfungsrecht ohnehin nicht berücksichtigt werden, wenn sie der Prüfungsbehörde nicht zuzurechnen seien, so das Gericht. Bei der Angleichung unterschiedlicher Bildungschancen seien vielmehr das Abgeordnetenhaus als Gesetzgeber oder der Senat gefragt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Abiturprüfungen 2020 sind umstritten. Der Landesschülerausschuss machte wochenlang Front und forderte ein Abitur ohne Abschlusstests.