Berlin-Ob wegen einer Quarantäne oder als reine Vorsichtsmaßnahme des Unternehmens: Viele Beschäftigte arbeiten im Moment von zu Hause aus. Viele dürften dabei den eigenen PC und das private Telefon nutzen. Was die Frage aufwirft: Müssen sie das eigentlich?
Lesen Sie die aktuellen Entwicklungen in unserem überregionalen Newsblog zum Coronavirus oder alles Wichtige aus der Region im Berlin-Newsblog zum Coronavirus. >>
Rein rechtlich ist die Antwort klar: «Niemand ist verpflichtet, seine private Hardware für den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen», sagt der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck. Dabei spielt es keine Rolle, ob es eine dienstliche Vereinbarung zum Homeoffice gibt oder man sich nur mündlich mit der Firma darauf geeinigt hat. «Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, hier für die notwendigen Voraussetzungen zu sorgen», sagt der Experte.
Meistgelesene Artikel
Arbeitsverweigerung ist keine Option
Einfach die Arbeit zu verweigern, weil für einen kein Dienstgerät zu Verfügung steht, kann unter Umständen aber Probleme bringen. «Man muss immer die Reaktion sehen», so Bredereck. In einem Kleinbetrieb ohne Kündigungsschutz ist man in so einem Fall möglicherweise sogar den Job los - «und dann ist die Frage, ob man das wollte.»
Lesen Sie auch: Homeoffice macht uns nicht weniger produktiv >>
Aber auch in einem Unternehmen, in dem man Kündigungsschutz genießt, könnte so eine Weigerung langfristig für Spannungen sorgen. «Man sieht sich im Arbeitsverhältnis immer wieder», gibt der Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bedenken.
In jedem Fall sollten Arbeitnehmer mit der Firma reden. Vielleicht ist es eine Option, sich einen Laptop auf eigene Faust zu bestellen und sich die Ausgaben dafür vom Unternehmen erstatten zu lassen.