30.000 Berliner unterschreiben für Tegel - doch der Senat bleibt hart
Die erste Hürde ist geschafft, die nächste wird höher. Die Initiative „Berlin braucht Tegel“ hat rund 30.000 Unterschriften für ihren Antrag auf ein Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens gesammelt. Die FDP-Politiker Sebastian Czaja und Marcel Luthe übergaben sie am Mittwoch der Innenverwaltung, die sie jetzt prüft. Für einen solchen Antrag sind in Berlin 20.000 Unterschriften nötig.
Damit das geplante Volksbegehren ein Erfolg wird, muss es allerdings mindestens von 174.000 Berlinern unterstützt werden. Doch Czaja zeigte sich zuversichtlich. „Wir werden auch die zweite Hürde schaffen. Denn die Berlinerinnen und Berliner sind klüger als der Senat und wissen, dass Berlin Tegel braucht“, sagte er.
Erfolgsaussichten sind wohl begrenzt
„Die Kapazität des BER reicht nicht aus“, so der Berliner FDP- Spitzenkandidat Czaja. Tegel müsse für alle Arten des Luftverkehrs offen bleiben. Dabei sei in Kauf zu nehmen, dass der Flughafen dem BER Konkurrenz macht und vorübergehend unwirtschaftlich wird. „Auf lange Sicht werden sich beide Flughäfen etablieren“, ist Czaja überzeugt. Wenn der Staat Tegel nicht weiter betreiben wolle, werde sich ein privates Unternehmen finden.
Dass innerhalb von fast vier Monaten so viele Unterschriften zusammenkamen, „zeigt uns, dass Tegel ein Thema für Berlin ist. Dass man Tegel nicht einfach abschalten kann“. Auch CDU-Politiker hätten sich in die Listen eingetragen. Selbst auf dem Kurt-Schumacher-Platz, wo der Fluglärm besonders stark ist, hätten viele Bürger unterschrieben.
Die Initiative „Berlin braucht Tegel“ werde auch die zweite Etappe bewältigen, so Luthe. Über das Volksbegehren könne voraussichtlich noch 2016 abgestimmt werden, wofür in Bezirksämtern und anderen Einrichtungen Listen ausgelegt werden. Dritte Etappe wäre der Volksentscheid, den mehr als 610.000 Berliner unterstützen müssten.
Doch selbst wenn die Abstimmungen erfolgreich sind: Der Senat hat bereits deutlich gemacht, dass er sich nicht an die Forderung halten und Tegel schließen will. Gegenstand des Volksentscheids wäre ein „Beschluss, der lediglich eine Empfehlung an den Senat darstellt“, teilte Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Stefan Evers mit. „Er wäre für diesen nicht bindend.“
Es soll nur noch den BER geben
In einem Schreiben an die Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz auf Stadtflughäfen hat die Senatsverwaltung ihre Argumente bekräftigt. Zu Tegel gebe es zwei Bescheide, die rechtskräftig sind: den Widerruf der Betriebsgenehmigung vom 29. April 2004 und die Aufhebung der Planfeststellung vom 2. Februar 2006. Sie sehen vor, dass Tegel spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme der Start- und Landebahnen des BER außer Betrieb genommen wird – nach jetzigem Stand 2018. Kein Flughafengesellschafter wolle Tegel länger betreiben, so der Senat.
Verwaltungsakte können widerrufen werden, das weiß man auch im Senat. Doch in diesem Fall stünden die „gültigen Vorgaben der Landesplanung entgegen, in denen sich die Länder Berlin und Brandenburg auf das Konzept des Single Airports festlegen“. Danach soll es in dieser Region nur noch den BER geben.
Plebiszit hin, Plebiszit her – die Botschaft an die Tegel-Fans ist unmissverständlich: Die Schließung und Entwidmung Tegels sei nicht umkehrbar, so der Senat. Sie würde auch zu hohen Kosten führen. Die Anwohner hätten ab 2019 Anspruch auf zusätzlichen Schallschutz, in die Anlagen müssten jährlich 7,8 Millionen Euro investiert werden, hieß es.
Zur Bindungswirkung entgegnete Luthe: Es könnte sein, dass der Text des Volksbegehrens geändert und aus dem Beschluss- ein Gesetzentwurf wird. „Wir sind der festen Überzeugung, dass Tegel offen bleiben kann“, so Czaja. Für den Fall, dass der Senat stur bleibt, schloss er zum Beispiel einen Gang vors Landesverfassungsgericht nicht aus: „Wir würden alle Register ziehen.“