7,4 Millionen Euro: Ahmed Abou-Chaker ersteigert die Bushido-Villa

Offenbar bot der 21-jährige Sohn von Abou-Chaker für das Grundstück und erhält es. Am Nachmittag trafen die Beteiligten im Landgericht Moabit auf den Rapper Kay One.

Das ist die Villa von Arafat Abou-Chaker. Auf diesem Gelände wohnte eine Zeit lang auch der Gangsta-Rapper Bushido.
Das ist die Villa von Arafat Abou-Chaker. Auf diesem Gelände wohnte eine Zeit lang auch der Gangsta-Rapper Bushido.www.imago-images.de

Ahmed Abou-Chaker hat den Zuschlag für das große Grundstück in Kleinmachnow bekommen, um das der Rapper Bushido und Arafat Abou-Chaker lange gestritten haben, nachdem sie einst dort zusammen hatten leben wollen. Der 21-jährige Ahmed soll der älteste Sohn des mutmaßlichen Bandenchefs Arafat Abou-Chaker sein.

Ahmed Abou-Chaker bezahlt für die Immobilie einen Preis von 7.401.500 Euro. Der Zuschlag wurde am Mittwochvormittag am Amtsgericht in Potsdam erteilt. Bei der Summe handelt es sich um das Gebot, das an diesem Tag mindestens abgegeben werden musste, um diesen Zuschlag zu erhalten.

Das Villenensemble wurde bekannt, weil der Rapper Bushido gemeinsam mit Arafat Abou-Chaker dort einziehen wollte. Das Grundstück liegt in Kleinmachnow, Potsdam-Mittelmark. Arafat Abou-Chaker lebt derzeit noch auf dem Gelände in einer Villa (560 Quadratmeter). Das zweite  Gebäude (634 Quadratmeter) war für Anis Ferchichi alias Bushido gedacht, der dort mit seiner Familie wohnen wollte. Es steht jetzt leer.

Bushido hatte die Zwangsversteigerung gegen den Wunsch Abou-Chakers durchgesetzt. Für die Runde des Bietens war eine halbe Stunde angesetzt. Das Gebot von Ahmed Abou-Chaker war das einzige, es wurde gegen Ende der halben Stunde von einem Anwalt abgegeben. Der Zuschlag erfolgte um 11 Uhr. Dem 21-Jährigen gehört, sollte in den kommenden 14 Tagen kein Widerspruch eingelegt werden, damit bald alles: drei Häuser, zwei Grundstücke – und die Schulden, die auf der Immobilie lasten.

Bushido mit OP-Maske, Arafat ohne Maske

Ein sehr gutes Geschäft scheint er trotzdem gemacht zu haben. Das Gericht war für das Doppelgrundstück mit insgesamt 16.674 Quadratmetern Fläche von einem Verkehrswert von 14,8 Millionen Euro ausgegangen.

Bushido ließ über seinen Anwalt die „sofortige Teilung des Zuschlags“ beantragen. Auch das wurde verfügt, der Rapper dürfte 3,7 Millionen Euro erhalten.

Die beiden bisherigen Eigentümer des Grundstücks, inzwischen tief und in aller Öffentlichkeit zerstritten, hatten die Versteigerung von zwei gegenüberliegenden Sitzbänken verfolgt. Bushido mit blauer OP-Maske und zwei Anwälten an der Seite. Arafat Abou-Chaker ohne Maske, mit vier Begleitern nur auf der Bank. Im Saal hatten sich viele weitere Bekannte und Verwandte verteilt. Handys und Waffen, erklärte die Rechtspflegerin, die die Zwangsversteigerung leitete, waren an diesem Tag hier nicht erlaubt.

In der Wartezeit auf ein Gebot hatte das zu Spannungen geführt, ähnlich wie in einem Berliner Klassenzimmer. Von der Bank Abou-Chakers aus kam die Klage, dass Bushido doch ein Handy benutze. Der rückte es über seine Anwälte an die Leiterin der Versteigerung heraus, die auf weitere Aufregung der Abou-Chakers hin sagte: „Er hat’s ja schon verstanden.“

Arafat Abou-Chaker erspähte weitere Handys im Saal. Journalisten durften ihre mit zur Verhandlung bringen. „Haben Sie ’nen Presseausweis?“, herrschte Abou-Chaker einen Herrn mit Brille und Schreibblock an. Hatte er. Dann endlich erhob sich einer der Anwälte von der Bank der nervöser wirkenden Partei. Und reichte das Gebot für den Sohn ein.

Kay One sagt vor Gericht aus

Nach der Versteigerung brachen alle rasch auf. Nach dem Gericht war vor dem Gericht. In Berlin-Moabit stand um 13 Uhr der 72. Prozesstag im seit Monaten dort verhandelten Streit zwischen den ehemaligen Nachbarn an. Auch drei Brüder von Abou-Chaker sitzen in Moabit auf der Anklagebank. Allen vier Männern wird vorgeworfen, am 18. Januar 2018 den Rapper bedroht, genötigt, geschlagen, eingesperrt und erpresst zu haben. „Hier kommst du nicht lebend raus“, sollen sie laut Anklage gesagt haben. Aber wie ernst sind diese Dinge zu nehmen in einer Welt, die für harte Kraftausdrücke bezahlt wird?

Das versucht der Prozess herauszufinden und stellt minutiös die Beziehung zwischen den beiden vor. Wie wurden sie Freunde und wie endete diese Freundschaft? Es traten Kindermädchen und Hausverwalter auf, Rap-Kollegen und Späti-Chefs. Am Mittwoch war als Zeuge der Rapper Kay One geladen, der einst erst bei Bushido, dann bei Abou-Chaker unter Vertrag gestanden hatte. Auch zwischen ihm, Arafat Abou-Chaker und Bushido gab es zuletzt viel Streit, ausgetragen vor allem in Zivilprozessen und Disstracks, also beleidigenden Rapsongs.

Um die ging es am Mittwoch auch ausführlich vor Gericht. Kay One, 37 Jahre alt, bürgerlicher Name jetzt Kenneth Brodowski (er habe den Nachnamen seines Stiefvaters angenommen, sagte er), war aus der Nähe von München angereist, wo er nach ein paar Jahren in Berlin lebt.

Die Jahre in Berlin, von 2007 bis 2011 oder 2012, waren gute Jahre zwischen Bushido und den Abou-Chakers, so schildert es Kay One. Große Freundschaft. Was unter anderem daran zu sehen war: „Sie waren immer beide im Büro.“ Andererseits wurde auch viel gefeiert, vor allem Arafat Abou-Chaker habe mit den Rappern des Labels auch nach Büroschluss viel unternommen.

Man verreiste gemeinsam, der Zeuge beteuert auch seine eigene frühere Freundschaft zu allen immer wieder („Wir waren eine Clique“), kann sich an anderes allerdings leider nicht mehr erinnern. Auch dann nicht, als die Staatsanwältin sagt, sie könne ihm auch wegen einer Falschaussage Ärger machen.

Kay One hat 2013 schon einmal ausgesagt, damals bei der Polizei, und er hat über Arafat Abou-Chaker dort ganz anders gesprochen. Er hat damals von seiner Angst vor dem oft aufbrausenden Mann berichtet und, die Staatsanwältin liest es vor, von einem Tag, an dem er in den Keller eines Lokals geführt und dort mit dem Baseballschläger verprügelt worden sei. Von Arafat Abou-Chaker höchstpersönlich.

Aber die Wahrheit, die ... ist weg

Daran könne er sich nicht erinnern, sagt er nun. Kann sein, dass es passiert ist, kann sein, dass nicht. Ja, Stress gab es wohl. Ab und an auch „Nackenschellen“. Aber schlimmere Gewalt?

Er habe zehn Jahre lang das üble Ende seiner Freundschaft zu den Prozessbeteiligten „verdrängt“, es sei nun „wahnsinnig schwierig, in diese Zeit noch mal reinzugehen“, sagt Kay One, als säße er bei einer Psychologin, nicht vor der Staatsanwältin. Es tue ihm ja leid. Er wolle ja die Wahrheit sagen. Aber die, so scheint es, ist weg.

Ein Anwalt der Abou-Chakers regt sich ein bisschen auf, als der Zeuge entlassen ist. Nicht über den Zeugen, sondern über das Gericht. Man höre seit anderthalb Jahren im Prinzip hier immer dieselben Rappergeschichten, sagt er. Alle sind erst beste Freunde und reden später extrem schlecht übereinander.

Es klingt, als wolle er sagen: So ist es doch in der Hauptsache hier auch. Und mehr ist da nicht. Die Verhandlung wird trotzdem fortgesetzt, am 27. Juni.

Mitarbeit: Sören Kittel