Abfindung für Harald Siegle: Ex-BER-Manager bekommt 230.000 Euro

Berlin - Manchmal schaute Andrea Lungwitz-Retzki besorgt drein wie eine Erzieherin, die Kinder dabei beobachtet, wie sie im Sandkasten mit Schippen aufeinanderschlagen. Doch am Ende hatte es die Vorsitzende Richterin der Kammer 23 des Arbeitsgerichts Berlin geschafft – und erreicht, dass ein heftiger Konflikt erst einmal befriedet werden konnte.

Es ging um den Streit zwischen dem geschassten Flughafen-Manager Harald Siegle, der seinen Chef Hartmut Mehdorn kritisierte und deshalb gehen musste, und der Flughafengesellschaft FBB. Beide Parteien nahmen am Donnerstag den Vergleichsvorschlag der Richterin entgegen.

Harald Siegle hat das getan, was „whistleblowing“ genannt wird: Er hat auf Missstände aufmerksam gemacht, und diese Bedenken wurden publik. Nachdem der Leiter des Geschäftsbereichs Real Estate Management intern davor gewarnt ha, dass einiges falsch läuft beim Projekt BER, gelangte sein Brandbrief an Mehdorn an die Öffentlichkeit.

„Resignation und Kritiklosigkeit“

Mit Datum vom 27. März teilte er unter anderem mit, dass eine Inbetriebnahme des Flughafens im Jahr 2016 „akut gefährdet“ sei. Mehdorns Sprint-Team trete auf der Stelle, die Baugenehmigungen für das Terminal liefen 2016 aus. Im Brief verwies Siegle auch auf „Defizite in der Unternehmenskultur, gekennzeichnet durch Beratungsresistenz, verstärkte Hierarchisierung, Resignation und Kritiklosigkeit“.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Das war zu viel für Mehdorn. Im April wurde Siegle zwei Mal fristlos gekündigt. Am 11. Juni gab es eine betriebsbedingte Kündigung zum Jahresende mit der Begründung, dass der Real-Estate-Bereich nicht mehr existiere. Siegle forderte eine Weiterbeschäftigung. Man traf sich im Arbeitsgericht.

Andrea Lungwitz-Retzki musste hart arbeiten. Die Verhandlung im karg möblierten Saal 515 am Magdeburger Platz dauerte zweieinhalb Stunden, länger als sonst üblich im Arbeitsgericht. Und lange Zeit sah es nicht danach aus, dass sich die Parteien einigen.

Weiterbeschäftigung? Bloß nicht, sagte FBB-Anwalt Joachim Littig. Siegles „negative Einstellung“ ließe weitere Konflikte erwarten. Das Wort Abfindung tauchte auf. „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“, so Olaf Christoph von der FBB. Doch keiner wollte mit einer Summe herausrücken. Erst als die Richterin nach einer Pause einen Vorschlag unterbreitete, ging es voran. Nach langem Hin und Her wurde er akzeptiert: Siegles Vertrag endet zum Jahresende, als Abfindung erhält er 230.000 Euro brutto inklusive Tantieme.

Damit ersparte die Richterin der FBB eine Niederlage, denn sie äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der betriebsbedingten Kündigung. Rechtswirksam angenommen ist der Vergleichsvorschlag aber noch nicht, bis 15. Dezember ist Zeit. Bei der FBB muss noch der Aufsichtsrat die Zahlung genehmigen. Es bleibt spannend.