Berlin - Die gut 1000 Tagespflegeeltern in Berlin müssen demnach nicht mehr fürchten, dass bezirkliche Lebensmittelkontrolleure regelmäßig in den Privatwohnungen erscheinen und die Einhaltung der Lebensmittelhygiene überprüfen. „Besondere Kontrollen sind – auch im Hinblick auf den Schutz der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz – nicht notwendig“, teilte Senator Heilmann dem Abgeordnetenhaus bereits mit. Dennoch werden Tagesmütter und -väter weiter als Lebensmittelunternehmer behandelt, da sie in ihren Privaträumen bis zu fünf, mitunter gar bis zu zehn Kinder betreuen und Mittagessen kochen.
Die neue Berliner Regelung sieht nun so aus: Tagesmütter müssen sich beim Bezirksamt anmelden und sich lebensmittelhygienisch schulen lassen. Zudem müssen sie in einem Fragebogen angeben, ob ihre Wohnung bestimmte Grundstandards bietet. „Die Spüle verfügt über ein zweites Spülbecken, oder es ist ein funktionsfähiger Geschirrspüler vorhanden“, ist eine Mindestanforderung. Ansonsten sollen Lebensmittel „in der Regel verschlossen und abgedeckt aufbewahrt“ werden, ein Kühlgerät vorhanden sein. Müll soll verschließbar gelagert werden, auf der Toilette soll ein Handwaschbecken mit Trinkwasseranschluss sein. Und: „Die Wandbereiche am Arbeits- und Spülbereich sind mit strapazierfähigen, abwaschbaren Materialien versehen.“
Nur wer diese Grundausstattung im Fragebogen nicht garantieren kann oder deshalb in Verdacht gerät, erhält Besuch von Kontrolleuren. Anders als ursprünglich geplant sollen Tagesmütter künftig nicht eine Mittagessensprobe eine Woche lang im Kühlschrank aufbewahren müssen oder alle Einkaufsquittungen sammeln. Großküchenbetreiber machen so etwas. Auch muss die Kühlschranktemperatur nicht bei genau zwei Grad liegen.
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Scheeres und Heilmann hatten Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) zuvor dazu gedrängt, Tagespflegemütter und -väter nicht als Lebensmittelunternehmer zu behandeln. Doch Aigner, die aus Sicht der EU-Kommission die ursprüngliche Brüsseler Richtlinie überinterpretiert hatte, ließ davon nicht ab.