Ärger um Mietkautionen: Wie Berliner WG-Bewohner abgezockt werden

Berlin - "Hallo, ich bin Michael!“, stellt sich der Mann auf Airbnb vor, einer Internetplattform für private Zimmer- und Wohnungsangebote. Für 40 Euro am Tag vermietet er ein Zimmer in der Ohlauer Straße in Kreuzberg. Michael W. schreibt, er sei ein sehr kontaktfreudiger Single voller Lebensfreude, er liebe es, neue Leute kennenzulernen und sich bei einer guten Flasche Wein mit ihnen zu unterhalten.

Warten auf 500 Euro

Begimai Ashiralieva hat in diesem Jahr schon sehr oft versucht, sich mit Michael W. zu unterhalten, doch der kontaktfreudige Mann war mit einem Mal sehr kontaktscheu. Michael W. schuldet der 26-jährigen Studentin aus Kirgisistan 500 Euro. Seit sieben Monaten versucht sie, das Geld von ihm zu bekommen. Bisher vergeblich.

Im November 2013 lebte die 26-jährige Frau für zwei Monate in einem Zimmer in der Wohnung von Michael W. Der verlangte neben der Monatsmiete von 350 Euro auch eine Kaution von 700 Euro. Und wollte ihr diese, wie Begimai Ashiralieva erzählt, am letzten Tag der Miete zurückzahlen. Das war Ende Dezember 2013.

Doch statt der 700 Euro bekam Begimai Ashiralieva damals nur 200 Euro zurück. Den Rest werde er im Januar 2014 überweisen, habe Michael W. ihr versprochen. Doch nichts passierte. Begimai Ashiralieva schickte E-Mails und SMS, doch obwohl die Übergabe des Zimmers problemlos verlaufen sei, blieb ihr W. das Geld schuldig.

Und nicht nur ihr. Im Internet fühlen sich weitere ehemalige WG-Bewohner von Michael W. betrogen. Sie haben sich in einer Facebook-Gruppe zusammengeschlossen und tauschen dort ihre schlechten Erfahrungen mit Michael W. aus. Die Gruppe heißt „deposit-scheisse ohlauerstrasse“. Eine Frau berichtet dort, sie habe ihre Kaution erst nach vielen Kämpfen und etlichen SMS an Michael W. zurückbekommen, sechs Monate nach ihrem Auszug.

Zeitraum für Rückzahlung vereinbaren

Es sind meist junge Frauen aus dem Ausland, die nach Berlin kommen und für kurze Zeit ein Zimmer suchen, bevor sie in eine WG oder in eine Wohnung ziehen. Oft kennen sie sich mit den rechtlichen Bestimmungen eines Untermietvertrages nicht aus. Einige Bewohner der WG von Michael W. bekamen für die Kaution eine Quittung – ohne Unterschrift des Vermieters.

Nach Berichten betroffener WG-Bewohner soll Michael W. sechs weiteren Personen Beträge zwischen 700 und 1300 Euro schulden. Für den Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild sind die vorliegenden Fälle „klarer Betrug“ . Doch für die Nutzung von Ferienwohnungen würden eben keine mietrechtlichen Bestimmungen gelten.

Mittlerweile hat Begimai Ashiralieva Anzeige bei der Polizei erstattet und einen Anwalt beauftragt, das Geld bei Michael W. einzufordern. Eine vom Anwalt gesetzte Frist bis zum 15. Juli ließ Michael W. verstreichen und zahlte nicht. Der Anwalt leitet nun gerichtliche Schritte ein.

Doch wie kann man solchen Ärger um die Rückzahlung der Kaution vermeiden? Annegret Mülbaier, Sprecherin der Internetplattform wg-gesucht, sagt, im Vertrag sollte der Zeitraum festgelegt werden, in dem der WG-Bewohner die Kaution zurückzahlen muss. „Wird die Kaution spätestens nach dieser Frist nicht zurückgezahlt, sollte der WG-Bewohner den Vermieter ansprechen und schließlich schriftlich anmahnen.“ Wenn das nicht helfe, könne der Betroffene Anwälte einschalten. Wenn es schon während des Mietverhältnisses zu Problemen mit dem Vermieter gekommen sei, könne man zur Wohnungsübergabe einen Experten oder Gutachter als neutrale Instanz hinzuziehen.

Am Mittwoch sagte Michael W. auf Nachfrage, er schulde drei Personen ihre Kaution. Begimai Ashiralieva werde ihr Geld bekommen, versicherte er. „Es hat alles etwas länger gedauert, als es dauern sollte“, sagte er. Einen genauen Zeitpunkt nannte er nicht.