AfD-Landesparteitag: Worum es bei dem Streit der Partei mit dem Bezirk geht

Will ein Wirt die AfD nicht in seinen Räumen tagen lassen, bricht unter Nicht-AfD-Wählern immer die gleiche Diskussion los: Gut so, nur keine Plattform bieten!, rufen die einen. Bloß nicht, dann machen sie sich wieder zum Opfer!, rufen die anderen. Beide Positionen sind legitim. Am Ende aber können beide Seiten so laut brüllen, wie sie wollen. Es entscheidet allein der Wirt – und das ist sein gutes Recht.

Laut Bezirksverordneten habe sich die AfD unter falschen Angaben eingemietet

Nun aber wurde die AfD Berlin nicht von einem Privaten, sondern vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg aus dem Gemeinschaftshaus Lichtenrade ausgeladen. Ihr Landesparteitag steht deswegen kurz vor dem Aus. Von „Willkür“, „Vertragsbruch“ und einer „Abwehrschlacht der Altparteien“ spricht die AfD mit Blick auf die Entscheidung des grünen Stadtrats.

Doch so einfach ist die Lage nicht. Denn stimmt die Darstellung des Stadtrats und mehrerer Bezirksverordneter, dann hat sich die AfD unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ins Gemeindehaus eingemietet: Der Tempelhofer AfD-Bezirksverband unterschrieb demnach den Vertrag und gab nicht an, dass es sich bei der Veranstaltung um einen Landesparteitag handelt. Die Räume des Bezirks will der Bezirk aber auch nur für Bezirksbelange hergeben. Das sei jahrelanger Usus und in einer Nutzungsordnung festgelegt.
Die AfD ist eine demokratisch gewählte Partei, sie sollte irgendwo tagen können. Doch sie muss sich auch wie alle anderen demokratisch gewählten Parteien an Regeln halten – egal, wie schwer es für sie ist, Räume zu finden. Ob sie das in diesem Fall getan hat oder nicht, muss in dieser Woche das Verwaltungsgericht entscheiden.