Berlin-Der Mietendeckel, der am Sonntag in Kraft getreten ist, wirkt sich bereits auf die Urteilsbildung der Gerichte aus. Wie die Berliner Mietergemeinschaft (BMG) jetzt mitteilte, hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg am Montag in einer mietrechtlichen Verhandlung geäußert, dass es den Mietendeckel für wirksam halte und ihn anwenden werde.

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In dem Streit ging es um eine Mieterhöhung vom 13. Juni 2019, bei der der Vermieter ab September 2019 laut BMG 50 Euro mehr Miete kassieren wollte. „Die Richterin folgte unter Verweis auf den Mietendeckel der Ansicht des Mieters und kündigte die Klageabweisung an“, heißt es in der Mitteilung der Mietergemeinschaft. „Das Gericht hat in einer konsequent rechtsstaatlichen Verfahrensweise den Mietendeckel angewandt“, sagte Rechtsanwalt Marek Schauer. „Die einzig mögliche Konsequenz war das Verbot der Mieterhöhung und damit die Klageabweisung.“ Die Feststellung des Gerichts „sollte Ermutigung für alle Mieter sein, die Möglichkeiten des neuen Landesgesetzes zu nutzen und Verlangen der Vermieterseite nicht ungeprüft zuzustimmen“, empfiehlt die Mietergemeinschaft.