POTSDAM - Das Potsdamer Innenministerium will prüfen, was an den Vorwürfen des Brandenburger Generalsstaatsanwalts Erardo Rautenberg dran ist, dass der Verfassungsschutz des Landes etwas mit einem Brandanschlag auf eine jüdische Trauerhalle zu tun haben könnte. Ministeriumssprecher Ingo Decker sagte am Montag: „Wir werden uns sehr aktiv daran beteiligen, diese Vorgänge aus der damaligen Zeit aufzuhellen. Daran haben wir ein sehr hohes Interesse.“
Es geht um einen Brandanschlag auf die Trauerhalle auf dem jüdischen Friedhof in Potsdam am 8. Januar 2001, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Die Ermittler gingen von einem antisemitischen Motiv aus, denn eine „Nationale Bewegung“ hatte sich zum Anschlag bekannt. Der Generalstaatsanwalt übernahm die Ermittlungen, doch Täter wurden nie gefasst.
Das Innenressort werde dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages, bei dem Rautenberg am Freitag seine Vorwürfe erhoben hatte, alle Unterlagen zur Verfügung stellen, „damit eine gemeinsame Aufklärung der fraglichen Sachverhalte möglich ist“, sagte Decker.
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Rautenberg hatte gesagt, dass er nicht ausschließen könne, dass der Landesverfassungsschutz in den Anschlag verwickelt gewesen sei. Der Verfassungsschutz wurde zur Tatzeit von Heiner Wegesin geführt, den der damalige Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) 2004 überraschend vorzeitig in den Ruhestand schickte. Es sei die „finsterste Zeit der Behörde“ gewesen, sagte Rautenberg. Es habe das Gespür gefehlt, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen.
Der Generalstaatsanwalt war am Freitag als Sachverständiger im NSU-Untersuchungsausschuss gehört worden, der vor allem auch Verwicklungen des Verfassungsschutzes und des V-Mannes „Piatto“ in den Mordkomplex der NSU-Terrorgruppe aufklären soll.
Rautenberg zeigte sich verwundert, dass die „Nationale Bewegung“ nach dem Potsdamer Anschlag nie wieder in Erscheinung getreten sei. „Daher will ich nicht verhehlen, dass mir Zweifel gekommen sind, ob es diese Gruppierung tatsächlich je gegeben hat“, sagte er.
Auch habe Verfassungsschutzchef Wegesin damals Einwände erhoben, dass das Verfahren dem Generalbundesanwalt zur Übernahme angeboten worden sei, sagte Rautenberg. Danach habe Wegesin auch noch das Bekennerschreiben im Internet veröffentlichen lassen, was die Bundesanwaltschaft als Behinderung ihrer Ermittlungen einstufte. (mit epd)