Arbeitsgericht Berlin: Dürfen Diplomaten alles?
Berlin - Vor dem Arbeitsgericht Berlin findet ab Dienstag ein ganz besonderer Prozess statt. Eine Indonesierin arbeitete ab April 2009 im Haushalt eines saudi-arabischen Botschafts-Attachés in Berlin. Nach 18 Monaten floh sie, weil sie die Arbeitsbedingungen nicht mehr aushielt.
Sie klagte auf 70.000 Euro nachträglichen Lohn und Schadensersatz. Denn sie sei unter extrem schlechten Bedingungen rund um die Uhr im Einsatz gewesen: Putzen, kochen, Kinder betreuen von sechs Uhr morgens bis Mitternacht, sieben Tage die Woche. Ihr Bett war der blanke Boden im Kinderzimmer. Als Dank habe sie Schläge erhalten – und einen Hungerlohn.
Als Dank: Schläge und Hungerlohn
Bis heute wurden die Vorwürfe noch von keinem Gericht geprüft, weil ihr Chef als Botschaftsangehöriger Immunität besaß. Dieser Schutz vor Strafverfolgung soll Diplomaten weltweit eine möglichst unabhängige Arbeit garantieren. Die Indonesierin fand es ungerecht, dass ihr ehemaliger Chef seine Rechte nach ihrer Beschreibung auch dazu nutzen konnte, sie auszubeuten. Mithilfe des deutschen Instituts für Menschenrechte zog sie gegen den Attaché vor Gericht.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen ihre Klage mit Verweis auf die Immunität ab. Das Bundesarbeitsgericht sollte dann prüfen, ob die Immunität in solch einem Fall aufgehoben werden kann. Es kam aber nicht mehr zum Zug, da der Attaché ausreiste. Weil er damit seine Immunität in Deutschland auch rückwirkend verloren hat, ist nun wieder das Arbeitsgericht dran, das jetzt erstmals die Vorwürfe prüfen wird. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage werden allgemein als gering eingeschätzt. (epd)