Oberverwaltungsgericht : Auch zweite Gerichtsinstanz erlaubt die Corona-Demo
Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied am frühen Sonnabendmorgen: Die Gegner der Corona-Maßnahmen dürfen an diesem Sonnabend demonstrieren. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Berlin - Nach seinem Beschluss teilte das Gericht mit, die von mehreren Initiativen für den 29. August 2020 geplanten Versammlungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern könnten stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. August 2020 im Wesentlichen bestätigt. „Damit sind die beiden Versammlungsverbote des Polizeipräsidenten in Berlin für diesen Tag vorläufig außer Vollzug gesetzt.“ Bereits das Verwaltungsgericht hatte am Freitag die Demonstration erlaubt.
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