Berlin-Fast 1000 Festnahmen, 60 verletzte Polizisten und eine unbekannte Anzahl verletzter Demonstranten: Das ist die Bilanz des vergangenen Sonntags in Berlin. Tausende waren trotz Demonstrationsverbots am 1. August durch die Innenstadt gezogen. Eine überforderte und zahlenmäßig unterlegene Polizei versuchte vergebens, die Demos zu stoppen. Angesichts der drastischen Bilder mutmaßlicher Polizeiübergriffe schaltete sich sogar der UN-Folterbeauftragte ein. Doch in Berlin lässt eine von der Koalition beschlossene unabhängige Untersuchung weiter auf sich warten.
Auch am Freitag konnte die Polizei noch keine Auskunft zur Zahl der eingegangenen Strafanzeigen und Verfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt geben. Die Zahlen seien noch nicht bereinigt, weil es mehrere Anzeigen zu gleichen Vorkommnissen gebe.
Unterdessen veröffentlichte ein „Querdenker“-Anwalt einen Auszug aus dem Einsatzbefehl der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung für den vergangenen Sonntag. Darin heißt es unter anderem: „Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus (…) ist bei Verstößen gegen die 3. Sars-CoV-2-InfSchMV, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und das Einhalten vom Mindestabstand, offensiv und bei niedriger Einschreitschwelle einzuschreiten. Gegen Personen, die an verbotenen Versammlungen teilnehmen möchten, sowie gegen erkennbar gewaltbereiten Personen/-gruppen ist sofort konsequent bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen.“
Innerhalb der Polizeibehörde wurde dieses Papier, das als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert ist, am Freitag als authentisch bewertet. Der Einsatzbefehl stammt nach Informationen der Berliner Zeitung vom 29. Juli, 14.10 Uhr. Die besagte Passage steht auf Seite 5 der Anweisung.
Aus Polizeikreisen gab es am Freitag widersprüchliche Informationen. Im Gegensatz zur „Querdenker“-Demo habe es beim Christopher Street Day am 24. Juli in Berlin eine „hohe Einschreitschwelle“ gegeben, hieß es einerseits. Aus anderen Quellen hieß es: Laut Anweisung habe der Infektionsschutz auch hier niederschwellig und konsequent durchgesetzt werden müssen. Tatsache war aber, dass sich bei der CSD-Demo viele nicht an die Maskenpflicht und den Mindestabstand hielten. Die Polizei hielt sich weitgehend zurück. Dass es eine höhere Einschreitschwelle gegeben habe, bestätigt die Polizei nicht.

„Eine Einschreitschwelle richtet sich unter anderem nach der Intensität der Gefahr, die durch ein Nichteinschreiten entsteht – hier zum Beispiel die Infektionsrisiken –, nach den erwarteten Verstößen sowie dem Aggressions- und Gewaltpotenzial der Personen“, sagt Polizeisprecher Thilo Cablitz. „Die Einschreitschwelle zur Verhinderung von Infektionsrisiken muss konsequenterweise niedrig sein und sie ist es auch bei sämtlichen Versammlungen. Sie bedeutet jedoch lediglich: frühzeitiges Ansprechen.“
Der UN-Beauftragte Nils Melzer empfindet das anders. Der Berliner Zeitung hatte er gesagt, sein Eindruck sei, „dass in mehreren Fällen Anlass genug für eine offizielle Intervention meinerseits bei der Bundesregierung besteht“.
Personalquerelen um die Stelle des unabhängigen Polizeibeauftragten
Ob Polizisten nun rechtens handelten oder nicht, dass hätte auch noch eine weitere Institution untersuchen können: die unabhängige Beschwerdestelle, auf deren Einrichtung sich die rot-rot-grüne Koalition bereits im November vergangenen Jahres geeinigt hatte – die es aber bis heute nicht gibt: Eigentlich soll die Stelle des oder der „Bürger*innen- und Polizeibeauftragte*n“ beim Abgeordnetenhaus angesiedelt und am Anfang zunächst mit sechs bis acht Bediensteten ausgestattet sein. Was CDU und AfD als überflüssig beziehungsweise als Bürokratiemonster bezeichnen, das feiern die Regierungskoalitionen als „verlängerten Arm des Parlaments“.
Laut Regierungskoalition hat der oder die Beauftragte gegenüber der Polizei und Innenverwaltung weitgehende Ermittlungsbefugnisse. So kann er Zeugen und Verdächtige befragen. Doch SPD, Grüne und Linke konnten sich bisher auf keinen Kandidaten einigen. Gleichwohl gibt man sich in der Koalition zuversichtlich, es noch vor den herannahenden Abgeordnetenhauswahlen am 26. September zu schaffen.
„Nach dem vergangenen Wochenende muss untersucht werden, ob es polizeiliches Fehlverhalten gab oder auch nicht. Das ist eine klassische Aufgabe für einen unabhängigen Polizeibeauftragten“, sagt Benedikt Lux, Innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus. „Wir erwarten Personen, die Einblick haben in polizeiliche Arbeit und die sich zugleich als kritische Bürgerinnen und Bürger verstehen“, so Lux. Frank Zimmermann, Innenpolitischer Sprecher der SPD, sagt: „Wir haben lange sondiert und hoffen, dass es noch klappt.“ Und Niklas Schrader, Innenpolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, sagt mit Blick auf den vergangenen Sonntag: „Solche Fälle müssen nicht von der Polizei untersucht werden, sondern unabhängig.“ Er ist zuversichtlich, dass in einer der letzten Plenarsitzungen noch über die Besetzung der Stelle entschieden wird: „Das müssen wir hinbekommen. Wir haben dafür politisch gekämpft.“


