BER: Blankenfelde will gegen Flughafen klagen

Der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) drohen erhebliche Mehrkosten für die Entschädigung der Anwohner am zukünftigen Hauptstadtflughafen BER. Wie die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow am Donnerstagabend mitteilte, hält sie das Vorgehen der FBB bei der Ermittlung der Entschädigungshöhe für rechtswidrig. Bürgermeister Ortwin Baier (SPD) erklärte, dass er der Gemeindevertretung empfehlen werde, gegen die FBB zu klagen. „Unsere Gemeinde wird nicht tatenlos zusehen, wie tausende unserer schallschutzberechtigten Einwohner zu Sparschweinen dieses kriselnden Flughafenprojekts gemacht werden“, sagte er. Sollte Blankenfelde mit einer Klage Erfolg haben, könnte das Flughafenprojekt wesentlich verzögert werden.

Hintergrund ist das Vorgehen bei der sogenannten Verkehrswertermittlung. Diese wird derzeit in den betroffenen Haushalten rund um den BER durchgeführt. Von der FBB bestellte Gutachter besuchen die Haushalte in der Einflugschneise und ermitteln den jeweiligen Bedarf an Schallschutzmaßnahmen. Außerdem schätzen sie den Wert der Immobilien. Wenn die Kosten für den Schallschutz – also beispielsweise für neue Fenster, zusätzliche Dämmung und Lüftungsanlagen – über 30 Prozent des Verkehrswerts des Hauses liegen, dann wird den Eigentümern diese Summe pauschal erstattet. Diese Regelung betrifft voraussichtlich mehr als die Hälfte der Anwohner. Ob sie das Geld tatsächlich für Schallschutz verwenden, ist ihnen überlassen.

Abschläge von bis zu 47 Prozent

Viele Hausbesitzer befürchten, dass sie von der FBB über den Tisch gezogen werden. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sieht diese Angst nach einer Untersuchung durch Experten bestätigt. Der Leitfaden, der den Gutachten zugrunde liegt, sei rechtswidrig, sagte Alexander Fröhlich, der Referent des Bürgermeisters. Den Eigentümern entstehe dadurch erheblicher Schaden.

Insbesondere kritisiert die Gemeinde die sogenannten Sachwertfaktoren, die bei der Begutachtung angelegt werden. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Abschlag, der sich nach dem Wert der jeweiligen Immobilie richtet. Die Gutachter tragen damit beispielsweise dem Umstand Rechnung, dass sich teurere Häuser in mittleren oder schlechten Lagen nur schwer verkaufen lassen. Nach Ansicht der Gemeinde legt die FBB jedoch außergewöhnlich hohe Sachwertfaktoren an. So werden bei einem Verkehrswert von 400.000 Euro satte 47 Prozent abgezogen – entsprechend niedriger fällt die Entschädigung aus. „Das ist in dieser Höhe absolut unüblich“, sagte ein Experte der Berliner Zeitung. Abschläge von mehr als 25 Prozent kämen in der Praxis nicht vor.

Damit liegt aus Sicht der Gemeinde ein Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss für den BER vor. Dieser fordert eine Verkehrswertermittlung auf Grundlage der anerkannten und üblicherweise angewandten Methoden. Bürgermeister Baier kritisierte die brandenburgische Landesregierung und die zuständigen Landesbehörden. „Sie haben diesem rechtswidrigen Leitfaden ihren Segen erteilt und decken damit rechtswidriges Handeln des Flughafens zulasten der Schallschutzberechtigten.“

Sollte Blankenfelde sich mit diesem Standpunkt durchsetzen, hätte das schwerwiegende Folgen. Zum einen bräuchte die FBB womöglich noch mehr Geld als die 700 Millionen Euro, die derzeit für Entschädigungen veranschlagt werden. Ursprünglich sollten sogar 139 Millionen Euro reichen. Zum anderen könnten der Rechtsstreit und die neuerlichen Begutachtungen die Inbetriebnahme weiter verzögern.

Die FBB ließ eine Anfrage der Berliner Zeitung FBB am Freitag unbeantwortet.