Berlin: Airbnb muss Auskunft über Anbieter von Ferienwohnungen erteilen
Das Land Berlin hat einen wichtigen Sieg im Kampf gegen die illegale Nutzung von Ferienwohnungen erstritten.

Berlin - Berlin darf sich über einen Etappensieg im Kampf gegen illegale Ferienwohnungen freuen. Onlineplattform-Betreiber wie Airbnb müssen den Wohnungsämtern auf Anordnung mitteilen, wer eine Ferienwohnung anbietet und um welche Wohnung es sich handelt, wenn sich dies nicht aus dem Angebot selbst ergibt. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Donnerstag mitteilte.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei „von größter Bedeutung“, sagte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke). „Für unsere Stadt, aber auch über Berlins Grenzen hinaus.“ Bislang habe sich Airbnb hinter den irischen Datenschutzbestimmungen „verschanzt“ und sich auf eine alleinige Zuständigkeit Irlands berufen. „Das ist nun vorbei“, so Scheel. „Nur mit Transparenz und der Möglichkeit der Datenabfrage lassen sich legale von illegalen Ferienwohnungsangeboten unterscheiden“, so der Senator. „Das heutige Urteil stärkt die Position des Landes Berlins, Recht und Gesetz auch gegen Airbnb durchzusetzen.“ Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Viele Angebote ohne Registriernummer
Hintergrund des Streits: Seit 1. August 2018 ist eine Registriernummer nötig, wenn jemand in Berlin seine Wohnung ganz oder teilweise an Feriengäste vermietet. Wenn mehr als 49 Prozent der Wohnung vermietet werden soll, benötigen die Anbieter zudem eine Genehmigung. Das Problem ist, dass viele Angebote immer noch keine Registriernummer aufweisen. Diese Offerten sind jedoch nicht automatisch illegal. Denn es gibt auch Ferienwohnungen in Gewerberäumlichkeiten oder gänzlich neu errichtete Ferienwohnungen. Hier greift die Registrierungspflicht nicht, da es sich nicht um klassischen Wohnraum handelt. Mit der nun erstrittenen Auskunftspflicht können die Behörden mögliche Verstöße besser aufspüren.
Der Senat strebt nach Angaben der Stadtentwicklungsverwaltung eine Novellierung des bisherigen Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes an, über die das Abgeordnetenhaus noch in dieser Legislaturperiode entscheiden soll. Im Gesetzesentwurf sind weitere Schritte vorgesehen, damit noch effektiver gegen illegale Umnutzungen dringend benötigter Wohnungen in Ferienwohnungen vorgegangen werden kann, heißt es.
Bußgelder in Höhe von 5,9 Millionen Euro
Durch das Zweckentfremdungsverbot sind nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung seit dem Jahr 2014 fast 16.000 Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt worden. Seitdem wurden Bußgelder in Höhe von 5,9 Millionen Euro verhängt. Von den zuständigen Behörden seien seit 2014 insgesamt 31.932 Amtsverfahren wegen zweckfremder Nutzung von Wohnraum eingeleitet worden. Es wurden bisher 3786 Registriernummern erteilt.