So lange der neue Schönefelder Flughafen BER noch geschlossen ist, bleiben die erhofften zusätzlichen Arbeitsplätze aus. Doch zumindest den Juristen verschafft die verfahrene Situation Lohn und Brot. Das macht sich nun erneut beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bemerkbar.
Musste es sich zuletzt vor allem mit Flugrouten befassen, zeichnet sich jetzt ein neuer Schwerpunkt ab: Klagen gegen den Flughafen Tegel, auf dem der Verkehr immer weiter zunimmt – und damit auch der Lärm.
Zehn Verfahren gegen Tegel
„Bei uns sind derzeit zehn Verfahren anhängig, die den Flughafen Tegel betreffen“, sagte Christiane Scheerhorn, die Pressebeauftragte des OVG, auf Anfrage. In zehn Verfahren hätten die Kläger Schallschutz oder Schadenersatz für Lärmbelästigungen beantragt.
„Ein Verfahren ist auf die Einschränkung des Flugbetriebs gerichtet“, teilte Scheerhorn weiter mit. Inzwischen zeichnet sich die erste mündliche Verhandlung in Sachen Flughafen Tegel ab. „Ein Termin in einigen der Schallschutz- beziehungsweise Entschädigungsverfahren ist für Mitte Juni 2014 geplant. Das exakte Datum steht noch nicht fest,“ hieß es.
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Die Anwaltskanzlei Streifler & Kollegen bemüht sich, Mandate von Tegel-Betroffenen zu bekommen. Im Internet weist sie auf das Thema hin. „Wir beantragen erhöhte Schallschutzvorkehrungen, die der gesteigerten Belastung gerecht werden. Da der Flughafen Tegel jedoch auf kurz oder lang geschlossen wird, wären die Schallschutzvorkehrungen nur noch für einen befristeten Zeitraum erforderlich. Deshalb werden wir uns alternativ um eine angemessene finanzielle Entschädigung bemühen“, heißt es dort.
Eine Entscheidung gibt es schon
In einem ersten Verfahren, das vom OVG am 5. Dezember vergangenen Jahres rechtskräftig entschieden worden ist, konnte sich ein Anwalt der Kanzlei aber nicht durchsetzen. Eine Frau aus Spandau, die viereinhalb Kilometer westlich vom Flughafen wohnt, hatte eine einstweilige Anordnung beantragt. Zwischen 23 und 6 Uhr sollten in Tegel keine Flugzeuge mehr starten oder landen. Der zunehmende Nachtflugverkehr gefährde ihre Gesundheit.
Doch der 11. Senat des Gerichts wies ihren Antrag zurück. Die Frau hätte sich zunächst beim Senat darum bemühen müssen, dass die Nachtflüge beschränkt werden. Von 2010 bis 2012 habe es „keine relevante Zunahme der Flugbewegungen“ gegeben. Die Frau habe auch nicht überzeugend dargelegt, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf den Fluglärm zurückgingen, heißt es im Beschluss (OVG 11 S 14.13). „Die bloße Aufzählung von stressbedingten Symptomen genügt nicht den Mindestanforderungen.“