Berlin bezahlt suspendierten Neonazi-Polizisten seit zehn Jahren
Seit zehn Jahren kassiert ein Berliner Polizist seine vollen Dienstbezüge, obwohl er wegen rechtsextremistischer Umtriebe suspendiert ist. Andreas T. soll ein CD-Cover für die Naziband „D.S.T.“ („Deutsch Stolz Treue“) mitentworfen haben. Außerdem trug der Polizeimeister ein Hakenkreuz-Tattoo auf dem Oberkörper.
Im August 2007 durchsuchten Polizisten seine Mahlsdorfer Wohnung und auch die seiner damaligen Lebensgefährtin, einer NPD-Funktionärin. Der Vorwurf: Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Die Beamten stellten unter anderem Bekleidungsstücke mit Aufdrucken „D.S.T.“ und CDs sicher.
Warten auf die Entscheidung
Die Behörde belegte den damals 33-jährigen Polizeimeister aus dem Polizeiabschnitt 63 an der Friedrichshainer Friedenstraße mit einem vorläufigen Verbot der Amtsausübung.
„Ich habe ihm gesagt, dass ein Polizist, der in so einer Nazigruppe mitmacht und der ein Hakenkreuz auf dem Körper trägt, für den Polizeidienst unerträglich ist und aus der Behörde entfernt werden muss“, erinnert sich der damalige Leiter der zuständigen Polizeidirektion 6, Michael Knape. „Er zeigte sich völlig uneinsichtig und war sich keiner Schuld bewusst.“
Die Polizeiführung strebte den Rausschmiss des Beamten an. Doch einen Nazi aus der Berliner Polizei zu entfernen, ist nicht einfach. Denn Andreas T. wurde wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen nur zu einer Geldstrafe verurteilt. In der Regel verlieren Polizeibeamte ihren Job aber erst ab einer Haftstrafe von einem Jahr. So war es etwa bei einem Polizisten, der in der Silvesternacht 2009 in Schönfließ einen Autodieb erschossen hatte.
Andreas T. zog gegen seine Entfernung aus dem Dienst vor Gericht. Mittlerweile ist das Verfahren in dritter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. „Noch in diesem Jahr wird eine höchstrichterliche Entscheidung erwartet“, sagt Polizeisprecher Thomas Neuendorf auf Anfrage.
Prüfungen der Behörde
Die Bezüge wurden ihm bis heute nicht gekürzt, weil das Verfahren in der Sache nicht entschieden ist. Die Behörde prüfte nach eigenen Angaben mehrmals, ob sie die Hälfte der monatlichen Dienstbezüge einbehalten könne. „Im vorliegenden Fall waren und sind die Voraussetzungen einer Einbehaltung der Dienstbezüge nicht gegeben“, so Neuendorf.
Ist ein Beamter vorläufig des Dienstes enthoben, muss der Dienstherr regelmäßig seine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen. Das geschah laut Neuendorf auch im Fall von Andreas T. Der Dienstherr hat laut Rechtsprechung darauf zu achten, dass die Alimentations- und Fürsorgepflicht auch während eines Disziplinarverfahrens gewahrt bleibt.
Nicht nur Andreas T. wird fürs Nichtstun bezahlt. Insgesamt sind nach Polizeiangaben 13 Vollzugsbeamte vorläufig des Dienstes enthoben. Sieben von ihnen erhalten volle Bezüge. Suspendiert sind sie aus unterschiedlichen Gründen. So darf mindestens ein Beamter wegen mutmaßlich rechtsextremer Umtriebe seit über zwei Jahren nicht zum Dienst kommen. Der stellvertretende Leiter einer Spandauer Polizeiwache soll im Januar 2015 an einer Demonstration des Brandenburger Pegida-Ablegers teilgenommen und ein Plakat mit rassistischem Inhalt gehalten haben. An seinem Auto prangte ein Aufkleber der „Europäischen Aktion“, die Inhalte sogenannter Reichsbürger vertritt und die Bundesrepublik für ein Konstrukt hält, das die Alliierten völkerrechtswidrig geschaffen hätten. Bis 2009 war der Mann beim Spezialeinsatzkommando (SEK). Dann soll er wegen rassistischer Äußerungen zur Schutzpolizei strafversetzt worden sein.
Mit Personalrats-Kollegen im Paintball-Handel
Ein anderer Polizist sitzt seit fünf Jahren daheim, weil ihm vorgeworfen wird, eine geplante Razzia gegen Rocker verraten zu haben. Die Vorwürfe konnten nicht erhärtet werden, der Beamte wurde vom Gericht in den wesentlichen Punkten entlastet. Ihm wurden die Bezüge zeitweise gekürzt.
Der wegen der Naziaktivitäten verurteilte Andreas T. wiederum war als Polizeimeister in die Besoldungsgruppe A 6 und A7 eingestuft und bekommt aktuell monatlich rund 2 350 Euro. Untätig ist er gleichwohl nicht: Er betreibt in Marzahn einen Paintball-Handel zusammen mit zwei Bekannten. Bei diesen Geschäftspartnern handelt es sich ebenfalls um Polizisten. Diese sind im aktiven Dienst und haben eine Genehmigung für eine Nebentätigkeit. Außerdem sind die beiden Mitglieder des Gesamtpersonalrats.