Berlin-Lichtenberg: Studentin verklagt Vermieter wegen zu hoher Miete
Berlin - Das Urteil dürfte richtungsweisend sein und viele Mieter in Berlin mobilisieren. Erstmals ist ein Urteil zur Mietpreisbremse gesprochen worden. Das Amtsgericht gab einer Mieterin Recht, die gegen die zu hohe Miete geklagt hatte. Nun bekommt sie Geld zurück.
Laura H. teilt sich die Drei-Zimmer-Wohnung in der Lichtenberger Lincolnstraße mit ihrer jüngeren Schwester. „Die Wohnung ist das, was ich gesucht habe“, sagt die 26-Jährige. Das sei bei dem angespannten Wohnungsmarkt in Berlin nicht so einfach gewesen.
Die zu hohe Miete allerdings wollte die Studentin für klinische Sozialarbeit nicht zahlen. Deswegen klagte sie – und bekam nun vor dem Lichtenberger Amtsgericht Recht (Aktenzeichen 2 C 202/16). Es ist das erste Urteil in Berlin zur Mietpreisbremse, die seit Juni 2015 für Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten bei Neuvermietungen gilt.
Danach dürfen Eigentümer in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten bei Neuvermietungen nur noch einen Mietzins verlangen, der höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zahlte der Vormieter mehr, darf die alte Miete weiter verlangt werden.
Miete 30 Euro zu hoch
Als sie den Mietvertrag im September des vergangenen Jahres für die 73,95 Quadratmeter große Wohnung unterschrieb, da ahnte die 26-Jährige bereits, dass die in dem Vertrag verlangte Miete viel zu hoch war. So erzählt sie es am Donnerstag. 562,02 Euro sollten die Schwestern zahlen.
„Ich habe im Internet eine Mietspiegelabfrage gestartet und meine Miete berechnet“, erzählt Laura H. Das Ergebnis: Ihre Miete war 30 Euro zu hoch. Deswegen wandte sich Laura H. Mitte Oktober an ihren Vermieter. Doch als die Immobiliengesellschaft sich nicht auf eine Verringerung der Miete einließ, reichte Laura H. Klage ein.
„Das war schon ein gewisses Risiko, denn die Rechtsschutzversicherung griff noch nicht“, erzählt die junge Frau. Ein Gütetermin vor wenigen Wochen am Amtsgericht scheiterte. Am Mittwoch dann gab das Gericht Laura H. im vollen Umfang Recht. Der Vermieter muss nun die zuviel gezahlte Miete für die Monate November 2015 bis einschließlich Mai 2016 zurückzahlen. Das sind insgesamt 227,29 Euro.
Korrekt gehandelt
Laura H. erzählt, dass sie in der Wohnungsnotfallhilfe arbeite und sich deswegen für Mietthemen interessiere. „Ich kenne den Wohnungsmarkt und sehe nicht ein, warum sich Vermieter über die Mietpreisbremse hinwegsetzen – ohne Konsequenzen.“ Über das Urteil sei sie einfach nur erleichtert.
Nach Angaben von Karl-Heinz Mittelstädt, dem Anwalt von Laura H., hat die junge Frau durchaus korrekt gehandelt, als sie erst den Mietvertrag unterschrieb und dann die Miete beanstandete. „Wenn sie das vorher getan hätte, dann wäre doch Folgendes passiert: Der Vermieter hätte tschüss gesagt, da stehen noch 30 andere, die die Wohnung auch wollen.“