Neuer Anlauf für Umgestaltung am Checkpoint Charlie
Der geplante Bildungs- und Erinnerungsort zur deutschen Teilung soll endlich realisiert werden. Für städtebauliche Fragen wird es ein Dialogverfahren geben.

Seit Jahren plant das Land Berlin am ehemaligen Grenzübergang Checkpoint Charlie den Bau eines Bildungs- und Erinnerungsorts, der über die deutsche Teilung und die Mauer informiert. Nachdem frühere Pläne dazu gescheitert sind, will der Senat jetzt einen neuen Anlauf unternehmen.
Noch im Verlauf der zweiten Jahreshälfte soll nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein „Dialogverfahren durchgeführt werden, um „städtebauliche und kulturfachliche Fragestellungen rund um den geplanten Bildungs- und Erinnerungsort zu klären“, wie eine Behördensprecherin auf Anfrage erklärte. Anschließend sei vorgesehen, „eine dem Ort angemessene architektonische Gestaltung durch weitere Verfahren“ wie Wettbewerbe zu sichern.
Das städtebauliche und kulturfachliche Dialogverfahren soll unter Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bis zum Jahresende 2022 durchgeführt werden. „Unter Einbeziehung wichtiger Akteure vor Ort, der interessierten Fachöffentlichkeit sowie der Stadtgesellschaft, die sich bereits im Partizipationsverfahren 2018 engagiert hat, sollen Leitlinien als Vorgaben für die Entwicklung des Ortes Checkpoint Charlie entstehen“, so die Behördensprecherin.
Das Verfahrenskonzept sehe vor, „dass ein interdisziplinäres Planungsteam verschiedene Varianten entwickelt, die im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert werden“. Das Dialogverfahren solle im dritten und vierten Quartal 2022 durchgeführt werden. Geplant seien dabei „mindestens zwei öffentliche Veranstaltungen“, so die Sprecherin.
Das Planungsteam, das die Varianten entwickeln soll, werde sich aus den Disziplinen Architektur, Freiraum- sowie Stadt- und Verkehrsplanung zusammensetzen. Als Grundlage für das Dialogverfahren diene der Bebauungsplan, der im Jahr 2020 vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde, „Abweichungen sind nicht vorgesehen“, so die Sprecherin.
Denkmalgeschützte Brandwände sollen Wunde in der Stadt verdeutlichen
Nach dem Bebauungsplan ist auf der 1,3 Hektar großen Fläche am Checkpoint Charlie ein Museum des Kalten Kriegs, ein Stadtplatz sowie eine gemischte Bebauung mit rund 300 Wohnungen und Gewerbeflächen vorgesehen. Durch die Anlage des Platzes will der Senat sicherstellen, dass der historische Ort weiterhin als „Wunde“ der Stadt wahrnehmbar bleibt. Eine besondere Bedeutung haben dabei die denkmalgeschützten Brandwände der Mauerstraße 93 sowie der Zimmerstraße 79/80. Sie sollen von einer Bebauung freigehalten werden, wobei an die Brandwand in der Zimmerstraße 79/80 ausnahmsweise ganz oder teilweise herangebaut werden darf.
Der geplante Bildungs- und Erinnerungsort soll von der Stiftung Berliner Mauer betrieben werden, die unter anderem bereits für die Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße verantwortlich ist. Der öffentliche Stadtplatz westlich der Friedrichstraße soll nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ebenfalls für den Bildungs- und Erinnerungsort zur Verfügung gestellt werden. „Beide Grundstücksteilflächen sollen vom Land Berlin weiter entwickelt werden“, so die Behördensprecherin. Das Land Berlin setzt aber nach wie vor auf eine Kooperation mit dem künftigen Eigentümer der Flächen. Er soll für die Bebauung mit einer gemischten Nutzung und einem hohen Wohnanteil verantwortlich sein.
Die Eigentumsverhältnisse am Checkpoint Charlie sind kompliziert. Das Land Berlin hatte die Grundstücke am Checkpoint Charlie nach dem Mauerfall verkauft. Ein Investor wollte dort zunächst ein American Business Center errichten. Statt der geplanten fünf Gebäudeblöcke wurden jedoch nur drei realisiert. Die übrigen Grundstücke landeten beim Insolvenzverwalter. Er muss am Ende darüber entscheiden, wer die Flächen erhält. Es soll Interesse an den Grundstücken geben.
Künftiger Eigentümer der Grundstücke soll in Gespräche eingebunden werden
Der künftige Eigentümer der beiden Grundstücke westlich und östlich der Friedrichstraße soll nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung „als Akteur vor Ort in das Dialogverfahren eingebunden werden“. Solange die Verhandlungen zum Grundstücksverkauf nicht abgeschlossen seien, könnten „keine Auskünfte zu Investoren erteilt werden“, so die Behördensprecherin.
Berlin will an dem Bebauungsplan nichts ändern. „Der Senat hält den 2020 festgesetzten Bebauungsplan für sehr gut geeignet, eine geordnete, dem Ort angemessene Entwicklung für den Checkpoint Charlie zu sichern“, so die Sprecherin. Dies habe das Abgeordnetenhaus durch seine Zustimmung bekräftigt. Ob ein Bebauungsplan geändert werde, entscheide das Abgeordnetenhaus.