Mutmaßlicher Kinderschänder erneut vor Gericht: Das Opfer ist ein Nachbarsjunge
Fabian S. wurde schon zweimal zu Haftstrafen verurteilt. Nun soll er in Berlin einen Achtjährigen missbraucht haben. Droht ihm Sicherungsverwahrung?

Fabian S. droht offenbar die Sicherungsverwahrung. Zweimal bereits wurde er wegen Kindesmissbrauchs verurteilt – zuletzt in Berlin, weil er sich als Ferienbetreuer an Mädchen und Jungen vergangen hatte. 2016 erhielt er dafür vier Jahre und zehn Monate Haft. Darin einbezogen war eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe des Landgerichts Frankfurt (Oder). Nach der Verbüßung wurde er unter Führungsaufsicht gestellt. Fünf Jahre lang durfte er sich Kindern nicht nähern, durfte keinen Spielplatz oder ein Schwimmbad aufsuchen.
Doch diese Auflage brachte offensichtlich nichts: Denn seit Mittwoch steht Fabian S. erneut in Berlin vor Gericht – weil er erneut ein Kind sexuell missbraucht haben soll und weil er damit gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen hat.
Staatsanwältin erhebt schwere Vorwürfe: Regelmäßig mit dem Kind getroffen
Die Staatsanwältin wirft ihm vor, sich in Charlottenburg-Nord einem achtjährigen Nachbarsjungen genähert zu haben. Der Angeklagte habe sich entgegen der Weisung von Mai bis Juli vorigen Jahres regelmäßig mit dem Kind getroffen – meist in seiner Wohnung. In sechs Fällen soll er sich an dem Jungen vergangen haben.
Zudem habe der 44-Jährige im September ein Schwimmbad im brandenburgischen Luckenwalde aufgesucht und dort zwei Kinder „bei ungewünschten Tobe-Aktionen im Wasser“ im Intimbereich berührt.
Der Vorsitzende Richter erklärt nach Verlesung der Anklage, dass es Gespräche zum Zwecke einer Einigung gegeben habe. Herausgekommen sei aber bisher nur ein Vorschlag: Bei einem Geständnis könnte über eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren für Fabian S. nachgedacht werden.
Ein Geständnis legt der Landschaftsgärtner zunächst nicht ab, wohl auch, weil das vorläufige psychiatrische Gutachten erst am Vortag bei seiner Anwältin einging. Vielmehr soll das Video der Vernehmung des mittlerweile neun Jahre alten Nachbarsjungen gezeigt werden. Die Öffentlichkeit wird dafür ausgeschlossen.
Bis nach den Plädoyers bleiben Medienvertreter und Zuschauer in diesem Verfahren außen vor. Ein Urteil könnte am 2. März gesprochen werden, dann ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen.