Berlin-Schöneberg: Auf Pfütze ausgerutscht - Kundin verklagt Supermarkt
Berlin - So etwas ist unangenehm und kann sehr schmerzhaft sein: Man rutscht auf unvermutet glattem Boden aus und stürzt. So ist es einer Frau im Mai vorigen Jahres ergangen – in einer Aldi-Filiale im Schweizer Viertel in Zehlendorf. Sie sei vor dem Weinregal auf einer Pfütze ausgerutscht, sagt sie.
Beim Sturz habe sie sich an einem scharfkantigen Warenkorb die Jacke zerrissen und am Rücken die Haut geritzt. Beim Aufprall auf den gefliesten Boden habe sie sich zudem den linken Arm und das Gesicht geprellt. Dafür möchte sie 800 Euro Schmerzensgeld sowie 128 Euro Schadenersatz für die Jacke plus 85 Euro Rechtsanwaltskosten – insgesamt also wenig mehr als 1000 Euro. „Das ist die übliche Summe. In Amerika würden wir über zwei Millionen Dollar reden“, sagte Ralf Müller-Amenitsch, der Anwalt der Gestürzten.
Am Freitag wurde der Fall vor dem Amtsgericht Schöneberg verhandelt. Zu klären war dabei vor allem, ob der Supermarktbetreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Zu dem Gerichtstermin war auch der Ehemann des Opfers geladen. Doch er erschien nicht. Er habe am Vormittag seine Frau ins Krankenhaus bringen müssen. Ein Notfall.
Geheimnisvoller Regenschirm
So blieb als Hauptzeugin die zum Unfallzeitpunkt amtierende Marktleiterin. Eine Viertelstunde vor dem Sturz sei jedenfalls definitiv alles in Ordnung gewesen, erklärte sie, das habe sie selber gesehen. Auf Nachfrage des Richters sagte die Verkäuferin aber auch, es gebe in der Filiale weder einen Begehungs-, noch einen Reinigungsplan. „Aber wir machen immer alles gleich weg, wenn zum Beispiel mal ein Joghurt runtergefallen ist.“
Doch wie kam denn nun die Feuchtigkeit auf den Boden? Der 28. Mai 2014 war ein regnerischer Tag. Die Verkäuferin erwähnte in der Verhandlung einen tropfnassen Regenschirm, den ein Kunde in seinem Einkaufswagen durch den Markt geschoben habe. Das hätten ihr andere Kunden erzählt. Auf diese Weise sei also die Pfütze entstanden. Bestimmt.
Kann sein, muss aber nicht. Die Verkäuferin konnte den Namen des Regenschirmbesitzers vor Gericht nicht nennen. Und in dem Unfallaufnahmebogen für die Versicherung hatte sie damals nicht von einem etwaigen Schirm berichtet.
Ärger um den Kühl-Fisch
Dann ist da noch die Sache mit dem Fisch. Eine andere Kundin hatte der gestürzten Dame helfen und etwas zum Kühlen für den Kopf geben wollen. Dafür griff sie in die Tiefkühltruhe – und erwischte offenbar vergleichsweise teuren Fisch. Das Opfer jedenfalls ärgerte sich darüber, dass die Verkäuferin nicht etwa Mitleid mit ihr gezeigt, sondern sich darüber beklagt habe, dass zum Kühlen so teure Ware verwendet worden sei. Ob es sich dabei um Pangasius-Filet oder um Bio-Lachs gehandelt habe, wie es zwischenzeitlich hieß, ließ sich am Freitag nicht ergründen. Nein, sie könne sich nicht erinnern, etwas über den Kühl-Fisch gesagt zu haben, sagte die Angestellte als Zeugin. Nur so viel: „Wir haben ihn danach entsorgt.“
Ein Urteil ist am Freitag noch nicht gesprochen worden, es ist für Mitte April angekündigt. Eine Tendenz ließ sich aber schon erkennen: Aldi wird wohl bezahlen müssen, vermutlich aber nicht mehr als 600 Euro. Dann wäre eine Revision nicht möglich. Eine außergerichtliche Einigung hat die Aldi-Seite bis zuletzt abgelehnt.