Berliner Ärztin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen
Eine Schuld der Internistin sei nicht feststellbar, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch seine Entscheidung.
Berlin-Ein Prozess gegen eine Berliner Ärztin wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung einer 80 Jahre alten Patientin ist mit einem Freispruch beendet worden. Eine Schuld der Internistin sei nicht feststellbar, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch. Auch die Staatsanwältin war von dem Vorwurf, die Angeklagte habe den Tod der Seniorin durch ein nicht fachgerechtes Legen eines Katheters fahrlässig verursacht, abgerückt.

Bei der herz- und nierenkranken Patientin war im November 2015 in einem Berliner Klinikum laut Anklage ein Katheter zur Ermöglichung der Blutwäsche gelegt worden. Die 42-jährige Ärztin und eine Kollegin hätten den Katheter, der mit einem Führungsdraht versehen war, in die linke Schlüsselbeinvene eingeführt. Es sei eine Gefäßwand perforiert und das Rippenfell durchstoßen worden, was zu erheblichen Blutungen in die Brusthöhle geführt habe. Die Patientin starb kurz darauf.
Kein Verstoß gegen ärztliche Sorgfalt
Die Angeklagte sagte, sie habe nicht gegen die Regeln der ärztlichen Sorgfalt verstoßen. Bei der Behandlung der Seniorin habe sie zwar einen Katheter legen wollen, den ersten Versuch aber abgebrochen. „Weil ich nach etwa zwanzig Zentimetern einen Widerstand spürte.“ Ihre Kollegin habe es erneut versucht. Sie hätten dann bemerkt, dass etwas nicht stimmte. „Wir reagierten sofort.“ Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag, müsse im Prozess nicht mehr geprüft werden, hieß es weiter im Urteil. „Da es zwei Eingriffe gab, lässt sich nicht mehr nachvollziehen, wann es zur Perforation kam.“ Die Ärztin wurde auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.