Berliner Gericht urteilt: Wohnwagen-Parks sind illegal – Bewohner müssen raus
Ein Grundstückseigentümer vermietet in Grünau, Niederschöneweide und im Treptower Park Wohnwagen und Container. Damit soll jetzt Schluss sein.

Die Ansammlung von Wohnwagen am S-Bahnhof Grünau existiert seit einigen Jahren. Darin wohnen Menschen. Vor zwei Jahren kamen dann noch übereinandergestapelte Blechcontainer hinzu. Auch in diesen wohnen Menschen. Annonciert werden sie für 500 Euro Monatsmiete. Die Wohnwagen, die zwischen den Containern dicht an dicht stehen, wurden in der Vergangenheit laut Annoncen bei Ebay-Kleinanzeigen für mehr als 400 Euro vermietet.
Auch auf anderen Grundstücken, etwa auf einer etwa 4000 Quadratmeter großen Fläche in der Moosstraße in Niederschöneweide, vermietet derselbe Eigentümer Container und auch Garagen zu Wohnzwecken. Die Mieten zahlen meistens das Jobcenter und das Sozialamt. Denn hier wohnen sozial benachteiligte Menschen.
Die 13. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts erklärte diese Praxis nun am Mittwoch für illegal. Denn für die Elends-Siedlungen fehlen die Baugenehmigungen. Schon seit einigen Jahren klagen Anwohner beim Ordnungsamt Treptow-Köpenick über die zunehmende Vermüllung rund um diese Objekte. Regelmäßig fordert das Ordnungsamt die BSR an, um hohe Müllberge wegzuräumen. Im August vergangenen Jahres untersagte die Bauaufsicht des Bezirks „sofort vollziehbar“ die Nutzung der Grundstücke zu Wohnzwecken.
Nachbarn hoffen, dass kein Feuer ausbricht
Gleichzeitig trug das Bezirksamt dem Betreiber der Siedlungen auf, bestehende Miet- und Pachtverträge zu kündigen und die Räumung zu veranlassen. Die Behörde setzte dafür eine Frist von sechs Monaten, also bis Ende dieses Monats. Hiergegen hatte der Eigentümer der Flächen um beim Verwaltungsgericht um Eilrechtsschutz nachgesucht.
Auch die eingeräumte Frist von sechs Monaten hält das Gericht für angemessen. Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit sei „durch die Gefahren für Leib und Leben der Bewohner auf den Grundstücken begründet“, heißt es. Das Gericht beanstandete dort auch die mangelnde Vereinbarkeit der Wohnnutzung mit bauordnungsrechtlichen Bestimmungen wie etwa den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und mangelnde Rettungswege.
Tatsächlich stehen etwa am Bahnhof Grünau die Wohnwagen dicht an dicht. Wenn hier ein Feuer ausbreche, gebe es zahlreiche Tote, sagen Nachbarn. Der Eigentümer hatte das Gelände am Adlergestell vor einigen Jahren von der Deutschen Bahn gekauft.

In ähnlich gelagerten Konstellationen bestätigte das Gericht auch die anderen Verfügungen des Bezirksamtes. Nach Angaben eines Gerichtssprechers entschied das Gericht in einem Paket von insgesamt 17 Verfahren. Der Eigentümer hatte die Gelände an verschiedene Pächter vergeben.
Eigentümergesellschaft kann Beschwerde einlegen
Die Richter befanden auch, dass kein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorliege. Denn selbst wenn die Bauaufsichtsbehörde lange Zeit nicht eingeschritten sei, liege hierin kein Verzicht auf ein bauaufsichtliches Tätigwerden vor.
Ein entsprechendes Ordnungsverfahren hatte das Bezirksamt unter anderem auch für ein Gelände an der Puschkinallee in Treptow eingeleitet, bei dem eine vergleichbare Nutzung beabsichtigt ist.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Ob das geschieht, ist ungewiss. Bei der Eigentümergesellschaft der Grundstücke war bislang niemand zu erreichen.