Berlin-Der Berliner Rechnungshof sieht die Aufnahme von bis zu sechs Milliarden neuen Schulden wegen der Corona-Krise kritisch. Die Dimension der im Juni beschlossenen Kredite – sie machen 15 Prozent des Haushaltsvolumens aus – sei nicht hinreichend begründet, schreibt Rechnungshofpräsidentin Karin Klingen in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme für das Abgeordnetenhaus. „Es wird nicht erkennbar, inwieweit die Kredite zur Finanzierung pandemiebedingter Ausgaben bzw. zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen verwendet werden sollen.“
Klingen verweist laut dpa darauf, dass die neuen Schulden im laufenden Jahr aufgenommen werden, allerdings zumindest teilweise 2020 gar nicht benötigt werden, sondern womöglich erst später. „Es ist nicht erkennbar, auf welchen Zeitraum sich der erwartete Kreditbedarf bezieht.“ Hier ist aus Sicht des Rechnungshofes mehr Klarheit nötig, wie viel Geld in welchem Haushaltsjahr zu welchem Zweck benötigt wird.
Es fehle an Transparenz
Kritisch sieht die Behörde laut Klingen auch eine geplante Rücklage für kommende Jahre, in die ein Teil der Schulden zunächst fließen soll. Auch dabei fehle es an Transparenz, welche Ausgaben aus dieser Rücklage bestritten werden und wie lange sie bestehen solle.
Schließlich kritisiert der Rechnungshof den Tilgungsplan für die Schulden. Der geplante Rückzahlungszeitraum von 27 Jahren ab dem Jahr 2023 – also bis 2050 – sei zu lang.
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„Ein langer Tilgungszeitraum birgt angesichts des bestehenden hohen Schuldenstandes erhebliche Risiken für den Landeshaushalt“, heißt es in der Stellungnahme. „Aus Sicht des Rechnungshofs sollte ein kürzerer Tilgungszeitraum angestrebt werden. Dies erhöht die Chancen des Landes, zukünftige Krisen fiskalisch bewältigen zu können, ohne erneut an den Rand einer Haushaltsnotlage zu geraten.“
Das Abgeordnetenhaus hatte den Nachtragshaushalt mit rot-rot-grüner Mehrheit am 4. Juni beschlossen. Neue Kredite sind den Ländern wegen der bundesweiten Schuldenbremse eigentlich verboten. Angesichts der Corona-Pandemie greift allerdings eine doppelte Ausnahmeregel für den Fall außergewöhnlicher Notsituationen und einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Dramatische Einbrüche der Steuereinnahmen für Berlin
So hat die Corona-Krise nach Jahren einer sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung dramatische Einbrüche bei den Steuereinnahmen des Landes zur Folge. Über den Zeitraum 2020 bis 2023 summieren sich die Einnahmeausfälle gegenüber früheren Planungen laut Finanzverwaltung auf 8,35 Milliarden Euro.
Berlin hatte seit acht Jahren keine Kredite mehr aufgenommen und die Schuldenlast schrittweise auf den – im Bundesvergleich immer noch hohen – Wert von 57 Milliarden Euro zurückgeführt. Das wurde nun zunichte gemacht. Mit den neuen Verbindlichkeiten wird der einstige Rekordwert von 62,9 Milliarden Euro Schulden praktisch wieder erreicht oder sogar überschritten.
Vor kurzem hatte auch der Bund der Steuerzahler den Nachtragshaushalt kritisiert und sogar als verfassungswidrig bezeichnet. Die Aufnahme neuer Kredite in der fraglichen Höhe trotz Schuldenbremse bei gleichzeitigem Aufbau einer Rücklage sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Der lange Tilgungszeitraum sei nicht akzeptabel. Vertreter der rot-rot-grünen Koalition hatten die Kritik zurückgewiesen.