Berliner Straßenverkehr: Diese Strafen drohen ignoranten Fahrradfahrern

Nicht nur Fußgänger und Autofahrer klagen. Auch Radfahrer leiden unter den Ignoranten auf zwei Rädern. Deshalb haben wir besonders ärgerliche Verkehrssünden von Fahrradfahrern zusammengetragen, samt der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Strafen:

Fall 1: Quer über die Kreuzung

Der Radfahrer fährt bei roter Ampel und mit einem beherzten Pedalantritt überquert er diagonal die Kreuzung, während der Querverkehr schon unterwegs ist. Immer wieder zu sehen an der sehr unübersichtlichen Kreuzung Schönhauser/Kastanienallee/Eberswalder Straße. Dem Beobachter bleibt vor Entsetzen fast das Herz stehen.

Strafe: Fahren über eine rote Ampel wird mit 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg betraft. Liegt im genannten Fall auch eine „Gefährdung“ vor, werden 100 Euro fällig. Das Bußgeld steigt bei Sachbeschädigung oder Unfall bis 180 Euro.

Fall 2: Mit Alkohol wird's richtig teuer

Nach der After-Work-Party oder Betriebs-Weihnachtsfeier steigt man trotz Alkoholgenusses aufs Fahrrad um rasch nach Hause zu kommen. Das ist bekanntermaßen gefährlich und kann auch sehr teuer werden.

Strafe: Laut fahrrad.bussgeldkatalog.org kann ein Fahrradfahrer schon mit über 0,3 Promille und auffälligem Fahrstil eine Strafanzeige erhalten. Mit mehr als 1,6 Promille erhält man drei Punkte, ein „variables“ Fahrverbot für das Auto und möglichweise auch für das Fahrrad plus MPU (Idiotentest). Auch mit einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro müssen alkoholisierte Radfahrer rechnen.

Fall 3: Kaputte Beleuchtung

Eigentlich wollte man sie ja längst reparieren. Doch die Fahrradbeleuchtung ist immer noch kaputt. Und jetzt im Spätherbst ist es zum Feierabend schon dunkel. Doch nach Hause will man trotzdem, Rad stehen lassen, kommt schon wegen der Diebstahlgefahr nicht in Frage.

Strafe: Diebe hin, Diebstahl her. Fahren ohne Licht beziehungsweise mit defekter Lichtanlage kostet zwischen 20 und 35 Euro.

Fall 4: Telefonierende Radfahrer

Morgens im Berufsverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße: Das Handy klingelt. Trotzdem man auf mit dem Rad fährt, geht man ran. Es könnte ja der Chef schon auf dem Weg zur Arbeit etwas wollen. Andere hören ihre Lieblingsmusik. Ist doch beschwingter, mit einem Sound im Ohr zu radeln.

Strafe: Ohne Freisprechanlage darf während des Radfahrens nicht telefoniert werden. Oder das Telefonat kostet 25 Euro. Ist der Knopf im Ohr und sind die Hände frei, ist gegen ein Telefonat rein rechtlich nichts einzuwenden. Wird aber so laut Musik gehört, dass man nicht mehr auf den Verkehr reagiert und eine „Behinderung“ entsteht, dann fallen 15 Euro an.

Fall 5: Auf dem Gehweg fahren

Nur keine Umwege. In 500 Metern muss man sowieso nach links abbiegen. Warum für diese kurze Strecke auf die rechte Fahrbahnseite wechseln, um dann wieder über die Straße zu müssen? Da ist es doch viel einfacher, entweder links auf dem Bürgersteig zu fahren oder notfalls auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung. Wird schon gut gehen.

Strafe: Selbst wenn es gut geht, behindert der Radfahrer doch oft Fußgänger und andere Radfahrer. Die Bequemlichkeit ahndet der Gesetzgeber generell mit einem Bußgeld ab 15 Euro, mit Behinderung/Gefährdung anderer werden zwischen 20 und 30 Euro fällig. Bei einem Unfall oder Sachbeschädigung geht es nicht unter 30 Euro ab. Punkte in Flensburg gibt es für die Fußwegfahrer leider nicht.