Berliner Wohnungsmarkt: „Airbnb unterstützt Gesetzesbrüche“

"Airbnb ist eine unseriöse Plattform“, sagte Stephan von Dassel, neuer grüner Bezirksbürgermeister von Mitte am Montag und kritisierte damit den Umgang des Unternehmens bei der Ferienwohnungsvermittlung. „Solange das Portal es nicht zur Voraussetzung macht, dass jeder, der eine Anzeige schaltet auch eine Genehmigung dafür vom jeweiligen Bezirksamt hat, unterstützt das Unternehmen Gesetzesbrüche.“

Von Dassel sprach beim Verein Berliner Kaufleute und Industrieller über das Zweckentfremdungsverbot – ihm gegenüber saß Airbnb-Deutschlandchef Alexander Schwarz. Der konterte mit einem anderen Argument. Schwarz sehe Airbnb gar nicht als Teil des Problems auf dem angespannten Wohnungsmarkt: „Die Überzahl der Anbieter bei uns sind Leute, die ihre Wohnung gelegentlich inserieren, wenn sie zum Beispiel verreist sind“, sagte er. Solche Wohnungen könne man gar nicht an den Wohnungsmarkt zurückführen, da diese die meiste Zeit des Jahres von den Anbietern selber bewohnt werden.

Durch das Gesetz soll der angespannte Wohnungsmarkt entlastet werden. Mehr Ferienwohnungen sollen wieder als normale Mietwohnungen zur Verfügung stehen. Denn daran fehlt es in Berlin.

Bußgeld von bis zu 100.000 Euro

Seit Mai gilt das Zweckentfremdungsverbot in Berlin. So ist die wiederholte Vermietung kompletter Wohnungen unzulässig, auch ein Leerstand von mehr als sechs Monaten ist verboten. Es droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.

Von Dassel bekräftigte es gehe in erster Linie um Wohnungen, die durchgängig ohne Genehmigung vermietet werden. Hingegen sei es ein „Kollateralschaden“, wenn durch das Gesetz Leute betroffen sind, die man gar nicht erwischen will, wie eben Berliner, die lediglich während ihres Urlaubs ihre Wohnung untervermieten und somit auch vom Verbot betroffen sind.

Nach Zahlen von Airbnb werden lediglich 0,06 Prozent der Wohnungen mehr als 180 Tage im Jahr vermietet. „Das ist eine geringe Anzahl von schwarzen Schafen.“ In diesem Bereich wäre man durchaus bereit mit der Stadt zu kooperieren.

„Das Gesetz ist per se nichts Schlechtes, es ist nur für Berlin untransparent geregelt,“ sagte Alexander Schwarz. Er kritisierte, dass es unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes gebe, wer eine Genehmigung für eine Ferienwohnungsnutzung bekomme. „Berlin erleidet durch das Gesetz einen Imageschaden, sollte es in der Form bestehenbleiben.“

Schwarz schlug stattdessen ein Modell vor, wie es bereits in Hamburg Usus ist. Dort ist eine Vermietung der eigenen Wohnung bis 180 Tagen im Jahr erlaubt. Von Dassel sieht hier aber keine Kontrollmöglichkeiten. Nach einer bestimmten Anzahl von vermieteten Tagen könnte man einfach zu einer anderen Plattform wechseln und darüber seine Wohnung vermieten. „Wenn es ein Modell gäbe, welches man besser kontrollieren könnte, wäre ich gerne bereit darüber zu reden“, sagte von Dassel.

Die Sanktionsmöglichkeiten sind auch bei derzeitiger Gesetzeslage weich. Die Bezirke sind auf Hinweise von Bürgern angewiesen. Von der aktenkundigen Entdeckung einer illegalen Ferienwohnung bis zur Rückführung in den Mietermarkt dauere es rund eineinhalb Jahre. Von Dassel forderte deshalb, dass auch Plattformen wie Airbnb sich bei der Einhaltung der Gesetze verantwortlich zeigen.