Berufsschulleiter gegen Ausnahmen: Lehrer sollten weder Kopftuch noch Kreuz tragen
Die Diskussion um eine Neufassung des Berliner Neutralitätsgesetzes nimmt an Schärfe zu. Bisher haben muslimische Lehrerinnen, die ihr Kopftuch im Dienst tragen wollten, eine Ausweichmöglichkeit: An den beruflichen Schulen erlaubt das Gesetz das Tragen religiöser Symbole ausdrücklich. Die Schüler dort seien älter und damit weniger beeinflussbar, so die Begründung im Gesetz. Mehrere für die Grundschulen ausgebildeten Lehrerinnen gingen deshalb in der Vergangenheit an die Oberstufenzentren und Berufsschulen, wo sie mit Kopftuch unterrichten dürfen. Im Gegensatz zu staatlichen Grund- und Oberschulen.
Doch nun haben sich die Leiter der beruflichen Schulen in Berlin einhellig dafür ausgesprochen, dass Lehrer auch bei ihnen weder Kopftuch noch Kippa oder Kreuz tragen sollten. „Das Berliner Neutralitätsgesetz sollte an allen staatlichen Schulen gleichermaßen gelten“, heißt es in einer am Freitag beschlossenen Resolution der Vereinigung der Leitungen berufsbildender Schulen in Berlin. Die Annahme, dass Berufsschüler weniger beeinflussbar seien, sei nicht nachvollziehbar. „Viele Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen sind minderjährig und in einer Phase jugendlicher Sinnsuche.“ Oft seien die Schüler auch nicht älter als Oberstufenschüler an Gymnasien und Sekundarschulen. „Zudem habe wir zuletzt in wachsendem Maße geflüchtete Schüler aufgenommen“, betonte der Verbandsvorsitzende Ronald Rahmig. Diese seien besonders beeinflussbar.
Rahmig leitet das Oberstufenzentrum für Kraftfahrzeugtechnik in Charlottenburg, wo etwa Kfz-Mechatroniker dual oder vollschulisch ausgebildet werden. Selbst eine eigene Autowerkstatt gibt es an der Schule. Man sei für Glaubensfreiheit, wolle aber nicht permanent offen und sichtbar den Glauben vor Augen geführt bekommen, betonte Rahmig. „Damit meine ich alle Religionen und Weltanschauungen, selbst jene, die ein Spaghettimonster anbeten.“ Zugleich plädiert er dafür, mehr Lehrer mit Migrationshintergrund zu beschäftigen.
Weitere Klagen vor Gericht
Die Schulleiter warnen nun davor, dass Lehrerinnen mit Kopftuch auch ältere Schüler noch beeinflussen können. Zumal man ja alle Lehrerinnen mit Kopftuch, die woanders abgelehnt worden sind, übernehmen solle, sagte Rahmig. Darunter of solche, die für eine Arbeit mit Grundschülern qualifiziert seien – aber eben nicht für Berufsschüler. „Die Bildungsverwaltung hat einzelnen Schulleitungen bereits empfohlen, diese Lehrerinnen dann eben in der Willkommensklasse einzusetzen“, heißt es in der Resolution.
Mit ihrer Forderung hebeln die Berufsschulleiter ein Argument für die Rechtmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes aus. Bisher argumentierten Vertreter der Bildungsverwaltung vor Gericht stets damit, dass es in Berlin anders als in anderen Bundesländern kein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen gebe – weil diese ja an Berufsschulen unterrichten dürfen.
Zuletzt hatten mehrere kopftuchtragende Lehrerinnen vor dem Berliner Arbeitsgericht Entschädigungen erstritten. Derzeit gibt es drei weitere Klägerinnen, deren Fälle im April verhandelt werden. Der Senat lässt sich von der Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Seyran Ates vertreten. Derzeit sammelt ein breites Bündnis Unterschriften für das Berliner Neutralitätsgesetz.
Grüne wollen eine Gesetzes-Änderung
Auf der anderen Seite gehen die Grünen, aber auch die Linke auf Distanz zu dem 2005 beschlossenen Gesetz. „Wir müssen die Frage beantworten, ob die an die Wand gemalte Überwältigungsgefahr real ist, wenn Lehrkräfte mit Kopftuch, Kreuz oder Kippa unterrichten“, sagte jüngst Kultursenator Klaus Lederer (Linke) und forderte eine breite gesellschaftliche Diskussion über das Thema.
Zuvor hatten sich bereits die Berliner Grünen für eine Änderung des Neutralitätsgesetzes ausgesprochen. Auf ihrem Parteitag Anfang Dezember hatten die Delegierten mehrheitlich für einen Leitantrag gestimmt, der Lehrerinnen auch das Kopftuchtragen im Unterricht generell erlaubt. Ein pauschales Kopftuchverbot beschränke das Recht auf freie Berufswahl und eine pluralistische Religionsfreiheit, führte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) aus. Derzeit lässt er ein Diskriminierungsgesetz erarbeiten, das in bestimmten Passagen dem Berliner Neutralitätsgesetz widersprechen könnte.