BGH-Entscheidung: Tod der Studentin Johanna Hahn war Mord

Vor drei Jahren wurde eine junge Frau in Berlin totgefahren. Der Fahrer des Wagens war ein Dieb, der vor der Polizei floh. Er muss nun lebenslang hinter Gitter.

Blumen, Bilder und Kerzen schmücken die Stelle, an der die 22-jährige Johanna Hahn starb.<br>
Blumen, Bilder und Kerzen schmücken die Stelle, an der die 22-jährige Johanna Hahn starb.
Thomas Uhlemann

Berlin-Es war ein spektakuläres Urteil, das Peter Schuster, der Vorsitzende Richter der 40. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts, im Juni vor zwei Jahren fällte. Lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes, lautete die Entscheidung gegen Milinko P., einen Dieb, der auf der Flucht vor der Polizei mit seinem Auto die damals 22-jährige Studentin Johanna Hahn tötete. Auch sein Beifahrer kam bei der rasanten Fahrt und einem dabei verursachten Unfall ums Leben.

Niemand hatte damals mit so einem harten Urteil gerechnet, wohl auch, weil selbst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer von seinem Mordvorwurf abgerückt war und eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verlangt und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und vier Monaten gefordert hatte. Nur Rechtsanwalt Gregor Gysi, der Anwalt der Familie Hahn, hatte auf Mord und damit auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert.

Revision des Angeklagten verworfen

Milinko P. legte gegen das Urteil Revision ein. Doch sein Einspruch war umsonst. „Das Urteil ist rechtskräftig“, teilte Gregor Gysi am Montag der Berliner Zeitung mit. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Mannes mit Beschluss von Ende März verworfen. Damit muss der heute 30-jährige Angeklagte seine lebenslange Haftstrafe antreten.

Milinko P. hatte zusammen mit zwei Mittätern am Abend des 6. Juni 2018 einen Transporter aufgebrochen, hochwertiges Werkzeug gestohlen und in einen Audi umgeladen. Das Diebestrio wurde dabei von Zivilpolizisten beobachtet, die den Audi der Täter verfolgten. Ein erster Zugriff am Stuttgarter Platz misslang. Milinko P., der den Audi fuhr, hielt nicht an, er gab Gas. Daraufhin verfolgten sechs Zivilfahrzeuge der Polizei den rasant davonfahrenden A6. Ohne Blaulicht und Martinshorn.

Bei roter Ampel und mit mindestens 80 Kilometern pro Stunde raste Milinko P. über die Kantstraße. Der Audi krachte dort in zwei Fahrzeuge und schleuderte dann gegen Johanna Hahn, die gerade bei grüner Ampel ihr Fahrrad über die Windscheidstraße schieben wollte. Die junge Frau war sofort tot. Auch der Beifahrer des Fluchtwagens konnte nicht mehr gerettet werden, obwohl die Ärzte im Krankenhaus alles dafür taten.

Anwalt Gysi hatte bei dem Prozess erklärt, dass Johanna Hahn vermutlich noch leben würde, wenn die Polizeiwagen Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet und somit die Aufmerksamkeit der jungen Frau auf sich gezogen hätten.