Biesdorfer Anwohner genervt: Meine Straße, die Rennstrecke
Durch die ruhige Wohnstraße brettern Autos schnell und laut hindurch – trotz Tempo-30-Gebots. Wie sich wehren, fragen sich die Anwohner.

Hübsche Einfamilienhäuser, große schöne Gärten – eigentlich geht es in der Biesdorfer Tiergartenstraße recht beschaulich zu. Wenn da nicht die Autos wären, die hier schnell und laut übers Kopfsteinpflaster brettern. Dann ist es mit der Ruhe vorbei, so beschwerte sich Anwohner Erk Roeloffs bei der Berliner Zeitung. „Besonders am Wochenende, wenn die Straße durch den in der Nähe liegenden Innovationspark gesperrt ist, nutzen die Autofahrer unsere Wohnstraße als Abkürzung.“
Auch Nachbar Leo Bruck ist genervt, wünscht sich mehr Ruhe. „Die wäre garantiert, wenn sich alle ans Gesetz halten und die als Tempo-30-Zone ausgezeichnete Straße akzeptieren würden.“ Seit vielen Jahren wogt hier der Ärger, oft schon zeigten die Anwohner zu schnelle Autos bei der Polizei an.
Doch die kann an der Situation nichts finden. Ein Polizeisprecher gegenüber der Berliner Zeitung: „Aufgrund der durchgeführten Maßnahmen ist von der Polizei Berlin festzustellen, dass die Tiergartenstraße hinsichtlich des Verhaltens der Verkehrsteilnehmenden als unauffällig einzuschätzen ist. Die Auswertung der Verkehrsunfalllage und der Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass sich die Tiergartenstraße durch eine sehr niedrige Unfallrate auszeichnet.“ Mehrfach wurden Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. „Die letzte war am 23. Februar 2022 in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr.“ Dabei sei kein Geschwindigkeitsverstoß festgestellt worden.
ADAC: „Unterschriften müssen vorab gesammelt werden.“
Die Beurteilung der Polizei ist für die Anwohner unverständlich. Vom ADAC Berlin-Brandenburg kommt der Ratschlag, den Autofahrern deutlich zu machen, dass sie sich innerhalb der Tempo-30-Zone in einem besonders schutzwürdigen Bereich aufhalten.
ADAC-Sprecher Leon Strohmaier: „Hierzu gibt es in der Praxis verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Kennzeichnung der Zonen-Ein- und -Ausfahrten etwa durch Gehwegvorstreckungen, Fahrbahnmarkierungen oder die Anordnung von alternierenden Parkplätzen (wechselseitigem Parken), um einer eventuell vorhandenen Geradlinigkeit der Straße entgegenzuwirken. Es dürfen auf keinen Fall Tempo-30-Zonen entstehen, die den schwächeren Verkehrsteilnehmenden falsche Sicherheit vermitteln.“
Um dies zu erreichen, gibt es die Möglichkeit, das Anliegen bei der Bezirksverordnetenversammlung einzureichen. Der ADAC-Sprecher: „Um konkrete Anträge zu stellen, müssen vorab Unterschriften gesammelt werden.“ Ein Einwohnerantrag ist nur dann zulässig, wenn er von mindestens 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks unterstützt wird.