Bildungspolitik Berlin: Änderung des Schulgesetzes gestoppt
Wer einen Betreuungsplatz für sein Kind sucht, kann den Kita-Gutschein nun online beantragen. Unter der Online-Adresse https://fms.verwalt-berlin.de/kita ist das Formular zu finden. Da es noch keine elektronische Signatur gibt, müssen Eltern zudem einen Kurzantrag unterschreiben und diesen per Post abschicken. Dem Schreiben können sie auch die Einkommensnachweise für die Beitragsbemessung beilegen, ab dem dritten Jahr vor Einschulung ist die Kita beitragsfrei.
Auch sonst soll der Zugang zur Kita erleichtert werden, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Im Internet-Kita-Verzeichnis der Verwaltung gibt es nun den Button „Freie Plätze suchen“, 365 unbesetzte Plätze werden derzeit angezeigt. Nur wenige Kita-Träger haben bisher ihre Daten eingegeben.
Änderung des Schulgesetzes abgelehnt
Um noch mehr Kinder in die Kitas zu bringen, wollte das Abgeordnetenhaus am Donnerstag das Schulgesetz ändern. Doch daraus wurde nichts. Auf Initiative der Linke-Fraktion überwies das Parlament das Gesetz zurück in den Hauptausschuss. „Wir müssen erst klären, wie die Mehrkosten für die Kitas finanziert werden“, hieß es in Linke- und SPD-Fraktion. Im Entwurf stand nämlich, dass durch das Gesetz keine Mehrkosten entstünden.
Dabei steigt die Zahl der Kita-Plätze. Und laut Gesetzentwurf sollen Kinder, die keine Kita besuchen, künftig mit vier Jahren einen Sprachtest machen – sechs Monate früher als bisher. Bei Sprachdefiziten sollen sie künftig fünf statt drei Stunden täglich Förderung erhalten. Laut Schulverwaltung gilt die Geschwisterkindregelung an Oberschulen, die in der Gesetzesänderung enthalten war, schon für die aktuelle Auswahl. Das Gesetz soll in zwei Wochen erneut ins Parlament, die Finanzierung soll nach dieser Verwaltungspanne vorher im Hauptausschuss geklärt werden.