Bildungsverwaltung rudert nach umstrittenen Tweets zurück

Die Verwaltung hat ihre Twitter- und Facebook-Kommentare zu einem Interview der Grünen-Politikerin Bettina Jarasch wieder gelöscht - und sich entschuldigt: Es sei sei in keiner Weise beabsichtigt gewesen, parteipolitisch zu agieren.

Bettina Jarasch will bei der Abgeordnetenhauswahl antreten
Bettina Jarasch will bei der Abgeordnetenhauswahl antretenFoto: dpa/Christoph Soeder

Berlin-Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung hat ihre Veröffentlichungen auf Twitter und Facebook zu Interview-Äußerungen der Grünen-Politikerin Bettina Jarasch am Montag gelöscht. Jarasch, die als Spitzenkandidatin ihrer Partei bei der Abgeordnetenhauswahl antreten will, hatte am Sonntag in Interviews Kritik an der Berliner Bildungspolitik geübt.

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Frage, ob muslimische Lehramtsanwärterinnen in Berlin Kopftuch tragen dürfen, sagte sie: „Wir haben jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung. Unser Neutralitätsgesetz ist nicht verfassungskonform.“ Außerdem sprach sie sich unter anderem für multiprofessionelle Teams in Berlins Schulen aus, um dem Lehrkräftemangel zu begegnen.

Die Bildungsverwaltung von Senatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte auf Twitter und Facebook Stellung dazu genommen: „Frau Jarasch fordert multiprofessionelle Teams für Schulen. Fakt: Multiprofessionelle Teams sind in Berlin möglich und bereits im Einsatz.“ Und: „Frau Jarasch behauptet, das Bundesarbeitsgericht hätte das Berliner Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Fakt: Das Bundesarbeitsgericht kann das Gesetz nicht für verfassungswidrig erklären und hat es auch nicht getan.“

Das Bundesarbeitsgericht hatte Ende August entschieden, dass das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle. Innerhalb der rot-rot-grünen Koalition gehen die Ansichten über das Gesetz auseinander.

Ein Sprecher der Bildungsverwaltung sagte am Montag, es sei in keiner Weise beabsichtigt gewesen, parteipolitisch zu agieren. Die Verwaltung sieht keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot bei öffentlichen Äußerungen. „Es waren keine rechtlichen Gründe, die uns veranlasst haben, den Tweet zu löschen“, sagte der Sprecher.

Auf Twitter und Facebook erklärte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: „Gestern haben wir Äußerungen einer Politikerin zu Themen der SenBJF kommentiert. Es ging uns um eine Klarstellung in Bezug auf die Arbeit des Hauses. Da aber teilweise der Eindruck entstand, wir würden uns in eine parteipolitische Debatte begeben, haben wir den Tweet gelöscht.“