Bislang zehn Anträge auf Schlichtung von Bergbauschäden
Die Schlichtungsstelle für Betroffene von Bergschäden durch die Braunkohleförderung arbeitet seit einem Jahr. Sie soll helfen, Streitigkeiten zu lösen. Privatleute sowie kleine Unternehmen können die Stelle anrufen.

Bei der Schlichtungsstelle für den Braunkohlebergbau in Brandenburg sind innerhalb eines Jahres zehn Anträge gestellt worden. Das teilte das Wirtschaftsministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen mit. Darunter waren acht Anträge wegen Gebäudeschäden, ein Antrag wegen eines Schadens an einem Brunnen und ein Antrag betraf die Vegetation.
Sechs der zehn Anträge wurden laut Ministerium abgelehnt, zwei Anträge wurden zur Schlichtung angenommen und zwei Anträge befinden sich derzeit in der Zulässigkeitsprüfung. Es sei noch kein Schlichtungsverfahren abgeschlossen, hieß es.
Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, einzelfallbezogene Streitigkeiten von Betroffenen mit den Bergbauunternehmen Lausitz Energie Bergbau (LEAG) und Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) zu lösen, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Antragsteller sind unter anderem Hausbesitzer und kleine Unternehmen. Zuvor hatten sie nur die Gerichte anrufen können. Beide Bergbauunternehmen haben sich freiwillig bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Die Anträge würden zunächst auf Zulässigkeit geprüft, etwa, ob das Anliegen des Betroffenen klar dargestellt werde, sagte die Leiterin der Schlichtungsstelle, Jana Frost, der Deutschen Presse-Agentur. Im Zweifel würden Unterlagen nachgefordert. Zudem sei manch ein Antrag nicht geeignet, vor der Schlichtungsstelle verhandelt zu werden. Beispielsweise, wenn es sich um eine bauordnungsrechtliche Prüfung handele. Fragen zum Bebauungsplan könnten vom Verwaltungsgericht überprüft werden, nicht aber von der Schlichtungsstelle. Außerdem müssten Verjährungsfristen eingehalten werden, erklärte Frost. Die benannten Schäden in den Anträgen müssten nach 2014 entstanden sein.
Die Schlichtungsstelle hatte im Juli des vergangenen Jahres zu arbeiten begonnen und soll zunächst für drei Jahre bestehen. Angesiedelt ist sie bei der Industrie- und Handelskammer Cottbus, die auch die Anträge entgegennimmt. Für die Geschädigten ist das Verfahren kostenfrei.
Seit den 90er-Jahren wurden sowohl im aktiven als auch im Sanierungsbergbau in Brandenburg mehr als 6000 Bergschadensmeldungen verzeichnet. 50 bis 60 Prozent davon haben die Bergbauunternehmen anerkannt.