Brandenburger Polizei muss Daten aus Kennzeichenerfassung löschen

Im Fall der verschwundenen Berliner Schülerin Rebecca wurde bekannt, dass in Brandenburg auf Autobahnen Nummernschilder vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst und gespeichert werden.

Frankfurt (Oder)-Nach langer Diskussion über die umstrittene Kennzeichenerfassung muss die Brandenburger Polizei nun einige Daten erfasster Nummernschilder löschen. Eine entsprechende Anordnung hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Montag erstmals erteilt. „Wir haben ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen und nach dem Gesetz sind nicht benötigte Daten zu löschen“, sagte ihr Sprecher Helmut Lange am Dienstag. „Wir schauen kritisch, welche Daten wir noch benötigen und welche nicht.“

An einer Brücke über der Autobahn 12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) ist das System zur automatischen Kennzeichenfahndung KESY angebracht. 
An einer Brücke über der Autobahn 12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) ist das System zur automatischen Kennzeichenfahndung KESY angebracht.

Bei dem Verfahren handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um im Jahr 2017 begonnene Ermittlungen, in denen es um den Diebstahl von Bootsmotoren geht. Das Verfahren komme jetzt vor Gericht. Angeklagt seien 30 Taten gegen sechs Beschuldigte. Wie viele Daten die Polizei nun löschen muss, blieb offen. Zuvor hatte die in Potsdam erscheinende Zeitung „Märkische Allgemeine“ (Dienstag) berichtet.

Massenhafte Sammlung von Daten

Die automatische Erfassung von Kennzeichen (Kesy) in Brandenburg ist umstritten. Im Fall der verschwundenen Berliner Schülerin Rebecca wurde bekannt, dass in Brandenburg auf Autobahnen Nummernschilder vorbeifahrender Fahrzeuge erfasst und gespeichert werden. In einem Bericht kritisierte Brandenburgs Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge die massenhafte Sammlung von Daten und stufte diese in der praktizierten Form als unzulässig ein.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) versicherte, es werde dafür gesorgt, dass aufgezeichnete Daten schneller gelöscht werden, wenn sie nicht mehr für laufende Strafverfahren nötig seien. In der Vergangenheit hätten die Staatsanwaltschaften oftmals nur zögerlich den Abschluss von Verfahren gemeldet. Mit Blick auf die Anordnung bemerkte Brandenburgs CDU-Landtagsfraktionschef Jan Redmann am Dienstag in Potsdam: „Ich würde zumindest sagen, dass sich damit ein Großteil der Dramatik, die in der Diskussion war, erledigt“.