Brutaler Raub in Berlin-Prenzlauer Berg: Bewährungsstrafe nach Überfall auf Joggerin im Mauerpark

Das Verbrechen schockte die Öffentlichkeit. Vor gut einem Jahr wurde im Mauerpark in Prenzlauer Berg eine Joggerin brutal niedergeschlagen und ausgeraubt. Die Frau erlitt mehrere Handfrakturen und einen Kieferbruch. Jetzt wurde der damals 17-jährige Täter mit  zwei Jahren Bewährung bestraft.

Wie Gerichtssprecherin Lisa Jani auf Anfrage der Berliner Zeitung sagte, sprach ein Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten in der nichtöffentlichen Verhandlung den inzwischen 18-Jährigen bereits im März wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig.

Mit Stein auf Opfer eingeschlagen

Am Abend des 19. März 2017 war die 40-Jährige durch den Mauerpark gejoggt, als sie unvermittelt von hinten angegriffen wurde. Mit einem Ziegelstein schlug der Täter immer wieder auf die Frau ein. Als sie am Boden lag, trat er sie gegen ihren Kopf. Mit der Jacke der Frau und ihrem iPhone 6 flüchtete er. Nur ihre dicke Kapuze und die dicken Kopfhörer bewahrten die Frau vor lebensgefährlichen Verletzungen.

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Tage später wurde Görkem A. festgenommen. Er hatte das erbeutete Smartphone  in einem Laden verkauft und wurde dabei von einer Überwachungskamera gefilmt.

"Erziehungsgedanke im Vordergrund"

Laut Lisa Jani saß Görkem A. fast acht Monate in Untersuchungshaft. Sie wurden nicht auf die Jugendstrafe angerechnet. „Denn das Gericht hat die außergewöhnliche Brutalität der Tat strafverschärfend gewertet.“ Für den Täter sprach, dass dieser nicht vorbestraft ist.

Das Gericht verhängte weitere Auflagen: Görkem A. muss sich einer Verhaltenstherapie unterziehen. Und er muss Freizeitarbeit verrichten, um das Schmerzensgeld zu erarbeiten, das der überfallenen Frau zusteht: 2000 Euro. Das Schmerzensgeld sei nur ein Symbolisches, sagte Jani. „Bei Jugendstrafen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Der Sühnegedanke muss zurücktreten.“

Görkem A. wird von einer namhaften Anwaltskanzlei vertreten. Sie ging gegen das aus ihrer Sicht zu strenge Urteil in Berufung.