Berlin-Wer auf seiner Harley und mit dem geflügelten Totenkopf auf der Weste durch Berlin knattert, den wird die Polizei auch künftig stoppen dürfen. Denn das Symbol des Rockerclubs Hells Angels darf weiterhin nicht öffentlich gezeigt werden. Wie aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervorgeht, hat das Bundesverfassungsgericht das bestehende Kuttenverbot für Rocker bestätigt.
Im Jahr 2017 hatte der Bund das Vereinsgesetz verschärft. Mitgliedern bestimmter Rockerclubs wurde das Tragen ihrer Vereinszeichen an ihren Westen („Kutten“) in der Öffentlichkeit untersagt. Denn nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sind Mitglieder mancher Rockerclubs tief in die Organisierte Kriminalität verstrickt, darunter in Drogenhandel und im Rotlichtmilieu. Das uniformierte Auftreten und gemeinsame Zeigen der Vereinszeichen wirke einschüchternd, hieß es unter anderem zur Begründung der Gesetzesverschärfung.
Seitdem gilt: Wenn einzelne Ortsgruppen eines Vereins wegen krimineller Tätigkeiten verboten werden, gilt das Verbot bundesweit. Betroffen sind der Hells Angels MC und die mit ihm liierten Gruppierungen Red Devils MC und MG 81 sowie der Bandidos MC, Chicanos MC, Gremium MC und X-Team. Von diesen Vereinen war damals mindestens eine Ortsgruppe verboten. Auch die Clubsymbole an Vereinshäusern mussten nach der Gesetzesänderung abgeschraubt und entsprechende Tattoos für den Besuch im Schwimmbad überklebt werden.
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Gegen diese Verbote klagten die Hells Angels, die Bandidos und der Gremium MC im Jahr 2018 vor dem Verfassungsgericht. Mehrfach demonstrierten Hunderte Rocker in Berlin auf ihren Motorrädern zum Brandenburger Tor – zuletzt im vergangenen September unter dem Motto „Freedom is our Religion“. Auch für den 12. September ist wieder eine Motorraddemo angekündigt. Die Argumentation der Rocker: Solche Verbote könnten künftig auch politische Vereine oder zum Beispiel auch Schützenvereine treffen.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts kam nun zu dem Schluss, dass dieser erhebliche Grundrechtseingriff gerechtfertigt sei. Das Kennzeichenverbot diene dem Schutz von äußerst wichtigen Rechtsgütern und sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Berliner SPD-Abgeordnete Tom Schreiber lobte das Urteil. „Es ist ein gutes Signal an die Organisierte Kriminalität“, sagte er der Berliner Zeitung. Und es zeigt, dass die Argumentation, es könne morgen auch jeden Schützenverein treffen, nicht zieht.“
Ein Sprecher der Hells Angels wollte sich zu dem Urteil am Freitag noch nicht äußern.