BVG darf abschleppen: Das sind die radikalen Neuerungen im Mobilitätsgesetz
Parken auf der Busspur? Warum nicht, denken sich manche Autofahrer. Allein im vergangenen Jahr haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) 8738 falsch geparkte Fahrzeuge festgestellt, die Busse behinderten.
In 5144 Fällen wurden Abschleppwagen gerufen, um sie umzusetzen, teilte das Landesunternehmen weiter mit. Verglichen mit 2016 sind die Zahlen um acht Prozent gestiegen. Damit gegen Falschparker schneller vorgegangen werden kann, soll nun das Verfahren vereinfacht werden. Das geplante Mobilitätsgesetz sieht vor, dass die BVG selbst Autos umsetzen lassen darf, ohne die Polizei zu konsultieren.
Abschleppen vereinfacht
„Dieses Gesetz ist das größte Reformvorhaben der gesamten Legislatur“, so Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek am Mittwoch. Der Inhalt steht nun fest. An diesem Donnerstag berät der Verkehrsausschuss, am 28. Juni wird das neue Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet.
Wie berichtet, hat sich die rot-rot-grüne Koalition auf fast 50 Änderungen geeinigt. Auf Wunsch der Grünen wurde der Paragraf 23 eingefügt, der das Abschleppen bei der BVG regelt. Früher musste die Polizei stets selbst erscheinen, wenn die BVG ein Fahrzeug umsetzen lassen wollte.
Seit 1996 gilt: „Die Polizei muss das Umsetzen anordnen, aber nicht vor Ort sein“, erklärte BVG-Sprecher Markus Falkner. „Konkret sieht das so aus, dass unsere Mitarbeiter bei der Polizei anrufen und von dort aus die Umsetzung veranlasst wird.“ Bald soll das Verfahren, das auch für zugeparkte Straßenbahngleise gilt, einfacher und schneller werden.
Kein Herz für Autofahrer
Die Neuregelung soll Polizei und Ordnungsämter entlasten. Es dürften aber nur „verkehrsrechtlich besonders ausgebildete Beschäftigte der BVG“ Fahrzeuge umsetzen lassen, hieß es. Was zur Ausbildung gehört, muss die Innenverwaltung nun in einer Verwaltungsvorschrift festlegen, die auch andere Aspekte gerichtsfest regelt. Hier handelt es sich um einen sensiblen Bereich, in dem es leicht zu Klagen kommen kann.
Selbst wenn ein Parkverstoß vorliegt, kann Abschleppen unverhältnismäßig sein, warnen Juristen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss bei Eingriffen in Rechte des Bürgers stets gewahrt werden. Derjenige, der entscheidet, muss sein Ermessen „sachgerecht“ ausüben.
Für eine moderne Mobilität der Zukunft
Antje Kapek und der Grünen-Verkehrspolitiker Harald Moritz strichen heraus, dass das Gesetz etwas grundsätzlich Neues und noch nie Dagewesenes sei. „Mit dem bundesweit ersten Mobilitätsgesetz schaffen wir die Grundlagen für eine moderne Mobilität der Zukunft, damit alle sicher, schnell und komfortabel von A nach B kommen“, sagten sie.
Allerdings bekräftigten die Grünen, dass das Gesetz vor allem dazu da sein wird, den „Umweltverbund“ zu fördern – das Zu-Fuß-Gehen, das Radfahren sowie die Nutzung von Bussen und Bahnen.
Zwar wurde auf Wunsch der SPD eine Präambel vorangestellt, in dem auch der motorisierte Individualverkehr vorkommt. Doch Autofahrer haben keine auf sie zugeschnittenen Erleichterungen zu erwarten.
Stattdessen kündigte Kapek an, dass es in künftigen Paragrafen auch um den ruhenden Verkehr gehen könnte. In der Koalition wird bereits darüber gesprochen, die Parkgebührenbereiche auszuweiten.
Neue Radschnellwege versprochen
In den ersten Abschnitten des Gesetzes wird Radfahrern viel versprochen – zum Beispiel grüne Wellen (von denen es heute nur zwei gibt) und 100.000 neue Stellplätze. Das Gesetz verheißt auch 100 Kilometer Radschnellwege – ohne zu sagen, bis wann sie zu bauen sind.
Eine Regelung, die besonders große Erwartungen wecken dürfte, bleibt ebenfalls ohne Zeitrahmen. „Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können.“ Die Radspuren sollen so „gestaltet werden, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt“ – zum Beispiel mit Poller und Schwellen.
Kein Klagerecht für Bürger
Gibt es überall Platz für solche Abtrennungen? „Für geschützte Radwege werden wir natürlich keine Häuserzeilen abreißen“, scherzte Harald Moritz. Aber wo sie möglich sind, würden sie eingerichtet.
Dass das Gesetz zum Teil der Koalitionsvereinbarung ähnelt, sei beabsichtigt, so die Grünen. Schließlich soll es sicherstellen, dass die neuen Standards umgesetzt werden: „Das Gesetz macht sie verbindlich. Bei ihren Abwägungen muss die Verwaltung dem Umweltverbund Vorrang geben.“
Trotz Änderungen ist es jedoch bei einem Grundsatz geblieben: Die vielen schönen Verheißungen im Gesetz können von einzelnen Bürgern nicht eingeklagt werden.